OneCrowd-FAQ

Fragen zu OneCrowd und Produkten

1. Die häufigsten Fragen zur OneCrowd:

Wer oder was ist die OneCrowd? 

Die OneCrowd ist ein Anbieter für digitale Investments und vereint die Crowdinvesting-Plattformen Seedmatch für Unternehmensfinanzierungen, Econeers für nachhaltige Projekte und Mezzany für Immobilieninvestments unter einem Dach. 

Zu der OneCrowd gehören die beiden Gesellschaften OneCrowd Loans GmbH sowie OneCrowd Securities GmbH. Seedmatch, Econeers und Mezzany sind keine Gesellschaften, sondern lediglich Marken der OneCrowd-Gruppe. Bis August 2023 wurden die Vermögensanlagen über die OneCrowd Loans GmbH und die Wertpapier-Investments über die OneCrowd Securities GmbH vermittelt. Heute erfolgt die Vermittlung der Finanzanlagen aller Investmentformen über die OneCrowd Securities GmbH. Dies gilt für alle Fundings, die nach dem 1. Oktober 2023 gestartet sind.  

Was bedeutet der Name OneCrowd? 

Der Name OneCrowd setzt sich zusammen aus: „One“ und „Crowd“, was übersetzt so viel bedeutet wie eine Menschenmenge. Für uns steht der Begriff für eine Gemeinschaft und dafür, dass viele Privatanlegerinnen und Privatanleger mit kleinen Beiträgen gemeinsam innovative und nachhaltige Entrepreneure unterstützen und attraktive Rendite erzielen können.

Was sind Seedmatch, Econeers und Mezzany? 

Seedmatch, Econeers und Mezzany sind drei verschiedene Crowdinvesting-Plattformen mit unterschiedlichem Fokus. Seedmatch fokussiert sich auf innovative Unternehmensfinanzierungen, Econeers auf nachhaltige Projekte und Mezzany auf Immobilieninvestments. 

Was waren die Seedmatch GmbH und die Econeers GmbH? 

Die Seedmatch GmbH war einst die Gesellschaft hinter den Plattformen Seedmatch und Mezzany und die Econeers GmbH die Gesellschaft hinter der Plattform Econeers. Im Zuge der Umstrukturierung und des Relaunchs der Plattformen sind die Seedmatch GmbH und die Econeers GmbH verschmolzen und zur OneCrowd Loans GmbH umfirmiert. Heute erfolgt die Vermittlung der Finanzanlagen aller Investmentformen über die OneCrowd Securities GmbH. 

Wie finanziert sich die OneCrowd? 

Als Finanzanlagenvermittler erhalten wir von dem jeweiligen Unternehmen bei erfolgreichem Funding ein Vermittlungshonorar in Höhe von 5 bis 13 % der gefundeten Summe. Genauere Informationen zu unseren Zuwendungen finden Sie in unseren statusbezogenen Informationen sowie in den jeweiligen Vermögensanlagen-Informationsblättern (VIB) der Emittenten. 

Welche Investmentmodelle bietet die OneCrowd an? 

Die OneCrowd bietet sowohl Nachrangdarlehen als auch Wertpapiere an.  

Mögliche Modelle von Nachrangdarlehen, in die Sie als Investorin und Investor investieren können, sind Seed Investment 2.0, Festverzinsung und Venture Debt. Die angebotenen Formen von Wertpapieren sind Anleihen und Aktien. Nähere Informationen finden Sie in den betreffenden Abschnitten. 

Wie sieht das demografische Profil der Investierenden aus? 

Wenn Sie Fragen zum demografischen Profil unserer Investierenden haben, nehmen Sie bitte Kontakt mit uns auf. Einen Ansprechpartnerin bzw. Ansprechpartner finden Sie in unserem Pressebereich. 

Was bedeutet die Auszeichnung als klimaneutraler Geschäftsbetrieb? 

Als “klimaneutral” werden Unternehmen, Prozesse und Produkte bezeichnet, deren Treibhausgas-Emissionen berechnet und durch Unterstützung international anerkannter Klimaschutzprojekte ausgeglichen wurden. Häufig wird statt “klimaneutral” auch der Begriff “CO2-neutral” verwendet. “Klimaneutral” ist jedoch der genauere Begriff, denn für die Ermittlung der Klimabilanz eines Unternehmens werden alle Treibhausgase berücksichtigt – nicht nur das bekannteste Treibhausgas CO2. 

Auf unserem Weg zum klimaneutralen Geschäftsbetrieb haben wir uns für die Zusammenarbeit mit ClimatePartner, einem der weltweit führenden Dienstleister für die Berechnung und Kompensation von Treibhausgas-Emissionen, entschieden. Damit ClimatePartner unsere Klimabilanz berechnen konnte, mussten wir eine Menge Daten zur Verfügung stellen – konkret Angaben zu Emissionen aus den Scopes 1, 2 und 3. Genauere Informationen zur Berechnung und zum Zertifizierungsprozess finden Sie in unserem Blogbeitrag. Den aktuellen Stand unserer kompensierten Treibhausgas-Emissionen können Sie hier einsehen. 

 

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2. Die häufigsten Fragen zum Crowdinvesting:

Was ist Crowdinvesting und was ist der Unterschied zu Crowdfunding?

Crowdfunding wird oft mit dem rewardbasierten Modell assoziiert, bei dem Unterstützer als Gegenleistung das fertige Produkt des Unternehmens oder andere Anreize erhalten. Es existieren jedoch insgesamt vier Hauptformen von Crowdfunding: spendenbasiertes Crowdfunding (donation-based Crowdfunding), gegenleistungsbasiertes Crowdfunding (reward-based Crowdfunding), kreditbasiertes Crowdfunding (Crowdlending) und Crowdinvesting (equity-based Crowdfunding). 

Wir bei OneCrowd bieten sowohl Crowdlending als auch Crowdinvesting an. Beim Crowdlending stellen Investierende Unternehmen in der Regel Kapital in Form von Darlehen zur Verfügung, wobei die Crowd Anspruch auf Rückzahlung und Zinsen des eingesetzten Betrags hat. Beim Crowdinvesting investieren Anlegerinnen und Anleger hingegen Kapital in Unternehmen, um eine Beteiligung an den zukünftigen Gewinnen des Unternehmens zu erhalten. 

Mit unserem Erklärvideo können Sie sich einen kurzen und schnellen Überblick verschaffen. 

 

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3. Die häufigsten Fragen zum Seed Investment:

Was ist das Seed Investment 2.0?

Bei der OneCrowd bieten wir Ihnen im Rahmen der Investmentform partiarisches Nachrangdarlehen unter anderem das Investmentmodell Seed Investment 2.0 an. 

Mit Seed Investments unterstützen Sie mit Ihrem Kapital junge, aufstrebende Startups, die den Proof of Concept bereits erbracht haben und erste Umsätze vorweisen können. Es handelt sich dabei also um eine recht frühphasige Finanzierung. 

Bei einer überschaubaren Laufzeit von mindestens 5 Jahren liegt das Hauptrenditepotenzial am Ende der Vertragslaufzeit sowie in einer positiven Entwicklung in Bezug auf Gewinn und Erfolg des Startups: Eine erfolgreiche Entwicklung beeinflusst die gewinnabhängigen Bonuszinsen sowie den Bonuszins bei Exit oder Kündigung positiv. 

Bereits ab 250 Euro investieren Sie bei der OneCrowd digital in Form von Darlehen in Startups und können junge Unternehmen von Anfang an begleiten. 

Was ist der Unterschied zwischen Seed Investment und Seed Investment 2.0? 

Das Seed Investment 2.0 baut auf dem bereits bekannten Seed Investment auf und richtet sich ebenfalls an Unternehmen, die bereits erste Umsätze generieren konnten – sich also noch in einer recht frühen Unternehmensphase befinden. Die Crowd investiert somit in junge, aufstrebende Unternehmen, die bereits den Proof of Concept erbracht haben und bereit sind für die weitere Skalierung. 

Während die Struktur der Investmentverträge ähnlich bleibt, unterscheiden sich die beiden Angebote vor allem durch die Höhe der Basisverzinsung. Das Renditepotenzial des bekannten Seed Investments ist gekennzeichnet durch eine Exit-Beteilung oder einen erfolgsabhängigen Bonuszins bei Kündigung der Verträge sowie gewinnabhängige, jährliche Bonuszinsen, sobald das Unternehmen den Break-even erreicht hat. Zusätzlich wird eine ertragsunabhängige feste Verzinsung (folgend als „Basisverzinsung“ bezeichnet) von 1 % p. a. geboten, die endfällig gezahlt wird. Die „Musik“ spielt beim gängigen Seed Investment also überwiegend am Ende, d. h. das Hauptrenditepotenzial liegt im Bonuszins bei Exit oder Kündigung, wenn sich das junge Unternehmen außergewöhnlich gut entwickelt hat. 

Bei der Strukturierung des neuen Produktes wurde die Basisverzinsung deutlich erhöht. Diese liegt beim Seed Investment 2.0 bei 8 % p. a. endfällig. Diese Basiszinsen werden im Falle einer Bonuszinsauszahlung mit den erfolgsabhängigen Bonuszinsen bei Kündigung oder Exit verrechnet. Gewinnabhängige, jährliche Bonuszinsen, sobald der Break-even erreicht wird, bleiben davon unberührt. 

Somit wird den Investierenden für das verhältnismäßig hohe Risiko ihres Unternehmen-Investments von Anfang an eine höhere Mindestrendite pro Jahr garantiert. Gleichzeitig bleibt die Option, an einer positiven Entwicklung des Unternehmens zu partizipieren, weiterhin erhalten.

Wie profitiere ich bei einem Seed Investment 2.0 von meinem Investment? 

Mit Ihrem Investment profitieren Sie gleich mehrfach: Entsprechend der Höhe Ihres Investments sind Sie an Gewinnausschüttungen der jeweiligen Unternehmen und vor allem langfristig an deren wirtschaftlichem Erfolg beteiligt. Auf der Fundingseite im Reiter “Vertragliches” finden Sie die Renditebeispielrechnungen des jeweiligen Unternehmens. 

 Das wesentliche Renditepotenzial entsteht: 

  • durch Ihre Beteiligung am wirtschaftlichen Erfolg des Unternehmens, welche Sie nach Auslaufen der Mindestvertragslaufzeit durch Kündigung des Investmentvertrages realisieren können (der sog. „Bonuszins nach Kündigung“), 
  • bzw. durch Ihre Beteiligung am Erlös aus einem Exit-Ereignis (der sog. „Bonuszins nach Exit-Ereignis“), wenn das Unternehmen z. B. mehrheitlich an einen anderen Investierenden verkauft wird, 
  • durch die Zahlung von gewinnabhängigen Bonuszinsen, wenn das Unternehmen seinen Break-even erreicht hat, 
  • sowie durch die Zahlung erfolgsunabhängiger Basiszinsen in Höhe von 8 % p. a. am Ende der Vertragslaufzeit.  

Darüber hinaus können Sie als Investierende– neben Ihrem finanziellen Return on Investment – bei vielen Unternehmen von Anfang an von exklusiven Investierenden-Vorteilen profitieren, etwa von besonderen Rabatten oder Investierenden-Goodies. 

Wie lang ist die Mindestvertragslaufzeit eines Investments? 

Die Mindestvertragslaufzeit liegt in der Regel bei fünf Jahren. Danach können Sie Ihren Investmentvertrag (unter Einhaltung der Kündigungsfrist) jährlich zum Jahresende beenden und werden entsprechend den Regelungen des Vertrags ausgezahlt. Unternehmen haben in der Regel frühestens nach acht Jahren das Recht, das Vertragsverhältnis zu beenden. 

Was ist der Early-Bird-Bonus?

Investierende, die innerhalb des Early-Bird-Zeitraums, also ganz zu Beginn eines Fundings, investieren, erhalten einen Aufschlag auf ihre Investmentquote. Dadurch erzielen sie im Exit-Fall, bei Kündigung der Verträge sowie bei der Zahlung gewinnabhängiger Bonuszinsen höhere Erträge. Die Ausgestaltung und den genauen Zeitraum für den Early-Bird-Bonus bestimmt das Unternehmen. 

Wie kommt die Unternehmensbewertung zustande? 

Die Bewertung wird grundsätzlich vom Unternehmen erstellt und dient der Berechnung der jeweiligen Investmentquote eines Investierenden. Die Bewertung ist keine Aussage über die aktuelle Wirtschaftlichkeit, sondern repräsentiert im Wesentlichen die Erwartungen des Unternehmens hinsichtlich zukünftiger Ertragsaussichten unter Berücksichtigung einer risikoadäquaten Verzinsung. Von der Höhe einer Unternehmensbewertung ist in keiner Weise auf die Rentabilität oder einen vorhandenen Substanzwert des Unternehmens zu schließen.

 

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4. Die häufigsten Fragen zur Festverzinsung:

Was ist eine Festverzinsung? 

Über Festverzinsungen finanzieren sich bei der OneCrowd in erster Linie reifere Unternehmen, die bereits Gewinn erzielen oder kurz vor dem Break-even stehen sowie Erneuerbare-Energien-Projekte, die planbare Erträge basierend auf der EEG-Vergütung erwirtschaften und somit regelmäßige Zinszahlungen aus ihrem Cashflow leisten können.  

Das Prinzip der Festverzinsung ähnelt einem klassischen Kredit: Die Investierenden geben dem Unternehmen ein Darlehen, erhalten jährlich feste Zinszahlungen und zum Laufzeitende der Vermögensanlage erhalten sie ihr Darlehen zurück. Die Verzinsung wird risikoadäquat gewählt, wodurch sie z. B. bei einem jüngeren Unternehmen in der Regel höher sein wird als bei einem Solarprojekt mit fester Vergütung nach dem EEG. Im Durchschnitt können die Investierenden jedoch mit 6 bis 8 Prozent Zinsen p. a. rechnen. 

Die Laufzeit einer Festverzinsung beträgt projektabhängig fünf bis zehn Jahre. Die für das jeweilige Funding geltenden Konditionen können Sie der Übersicht im ersten Tab auf der Fundingseite entnehmen. Allen Festverzinsungen ist gemein, dass es sich um Investments in Form eines Nachrangdarlehens handelt. Das bedeutet, dass die Forderungen der Crowd-Investierenden im Insolvenzfall gegenüber jenen anderer Gläubigerinnen und Gläubiger nachrangig sind, d. h. erst bedient werden können, wenn die Ansprüche der anderen Gläubigerinnen und Gläubiger befriedigt werden konnten. 

Wie profitiere ich als Investierender bei Festverzinsungen? 

Das Prinzip der Festverzinsung ähnelt einem klassischen Kredit: Die Investierenden geben dem Unternehmen ein Darlehen, erhalten jährlich feste Zinszahlungen und zum Laufzeitende der Vermögensanlage ihr Darlehen zurück. Neben der festen Verzinsung haben die Investierenden bei einigen Fundings zusätzlich die Möglichkeit, von erfolgsabhängigen Boni zu profitieren, wenn das finanzierte Unternehmen bestimmte Ziel-KPIs erreicht. 

 Was ist der Unterschied zwischen Festverzinsungen und Seed Investments 2.0? 

Bei der Festverzinsung erhalten die Investierenden feste, planbare Zinszahlungen über die gesamte Laufzeit ihres Investments. Die Emittenten sind innovative und nachhaltige Wachstumsunternehmen, die in der Lage sind, diese Zinsen aus ihrem Cashflow zu zahlen und Projektgesellschaften im Bereich der erneuerbaren Energien. Von einem erfolgsabhängigen Baustein bei einigen Fundings abgesehen, sind die Investierenden bei der Festverzinsung jedoch nicht direkt an der positiven Unternehmensentwicklung beteiligt. Das Seed Investment 2.0 hingegen orientiert sich an den Anforderungen junger Unternehmen, die in der Regel noch keinen Gewinn erwirtschaften. Rendite erzielen die Investierenden bei diesem Investmentmodell daher vor allem über erfolgsabhängige Komponenten wie gewinnabhängige Bonuszinsen und Bonuszinszahlungen bei einem Exit oder bei der Kündigung der Investmentverträge sowie am Ende der Vertragslaufzeit über eine Basisverzinsung. 

Welche Renditen kann ich durchschnittlich erzielen? 

Die Verzinsung wird risikoadäquat gewählt, wodurch sie z. B. bei einem jüngeren Unternehmen in der Regel höher sein wird als bei einem Solarprojekt mit fester Vergütung nach dem EEG. Im Durchschnitt können die Investierenden jedoch mit 4 bis 8 Prozent Zinsen p. a. rechnen.

Was ist der Early-Bird-Bonus? 

Investierende, die innerhalb des Early-Bird-Zeitraums, also ganz zu Beginn eines Fundings, investieren, erhalten einen Aufschlag auf ihre Investmentquote. Bei der Festverzinsung erhöht sich damit der Zinssatz über die gesamte Laufzeit des Darlehens. Die Höhe des Zinsaufschlags wird projektabhängig festgelegt, üblich sind jedoch circa 1 Prozent p. a. 

Wie lang ist die Vertragslaufzeit eines Investments? 

Die Laufzeit einer Festverzinsung beträgt projektabhängig fünf bis zehn Jahre. Die für das jeweilige Funding geltenden Konditionen können Sie der Übersicht im ersten Tab auf der Fundingseite entnehmen. 

Was passiert im Exit-Fall? Werde ich am Exit beteiligt? 

Über eine mögliche erfolgsabhängige Komponente bei einigen Fundings hinaus sind Sie bei Festverzinsungen im Gegensatz zum Investmentmodell Seed Investment 2.0. nicht an der positiven Unternehmensentwicklung beteiligt, z.B. wenn es zu einem Exit kommt, also das Unternehmen verkauft wird. 
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5. Die häufigsten Fragen zum Venture Debt:

Was ist ein Venture Debt? 

Venture Debt bietet Investierenden die Chance, ihr Kapital zu einem festen Zins anzulegen und zusätzlich vom wirtschaftlichen Erfolg junger Wachstumsunternehmen zu profitieren: Bei Venture Debt gewähren die Investierenden endfällige Darlehen ab 250 Euro mit einer tagesgenau berechneten Festverzinsung über eine Laufzeit von in der Regel 4 bis 5 Jahren. Die Zinsausschüttung erfolgt dabei in regelmäßigen Abständen. Genauere Informationen können Sie dem jeweiligen Investmentvertrag entnehmen. Die Tilgung des Darlehens findet immer endfällig statt. 

Zusätzlich ergibt sich durch den sogenannten „Venture Kicker“ als einmaligen und endfälligen Bonuszins eine weitere Renditechance – je mehr Umsatz das Unternehmen erwirtschaftet, desto mehr Rendite bedeutet das für die Investierenden. Dieser dynamische Bonus unterscheidet Venture Debt bei der OneCrowd vom rein festverzinslichen Modell. 

Wie profitiere ich als Investierender bei Venture-Debt-Investments?

Bei Venture Debt gewähren Sie als Investierende ein endfälliges Darlehen ab 250 Euro mit einer tagesgenau berechneten Festverzinsung, das in der Regel eine feste, vorab definierte Laufzeit hat. Zusätzlich ergibt sich durch den sogenannten „Venture Kicker“ als einmaligen und endfälligen Bonuszins eine weitere Renditechance – je mehr Umsatz das Unternehmen erwirtschaftet, desto mehr Rendite erzielen Sie als investierende Person. 

Was ist der Unterschied zwischen Seed Investment 2.0 und Venture Debt? 

Über Seed Investments können Sie in der Regel in dynamische, schnell wachsende Startups und junge Wachstumsunternehmen investieren, die ihr Produkt bereits fertig entwickelt haben und erste Umsätze vorweisen können.  Unternehmen, die über Venture Debt finanziert werden, können sowohl Startups als auch bereits etablierte Unternehmen umfassen. Während Startups oft zu Beginn ihres Wachstumszyklus Venture Debts in Anspruch nehmen, um ihre Expansionspläne zu unterstützen, profitieren auch langjährig erfolgreiche Unternehmen mit etablierten Geschäftsmodellen vom Venture Debt. So haben diese die Möglichkeit, ihre Marktpräsenz weiter auszubauen und strategische Ziele zu erreichen. 

Ein weiterer Unterschied liegt in der Renditeerwartung: Die Renditeerwartung von Seed Investments setzt sich aus verschiedenen Komponenten zusammen. Im Falle eines Exits sind Sie quasi unbegrenzt in Höhe Ihrer persönlichen Investmentquote – vorbehaltlich einer Verwässerung – am Exit-Erlös beteiligt. Wenn (bei Ausbleiben eines Exits) der Vertrag gekündigt wird, partizipieren Sie anhand einer Berechnungsformel direkt an der Wertsteigerung des Unternehmens. Zusätzlich erhalten Sie entsprechend Ihrer Investmentquote jährliche Bonuszinsen, sobald das Unternehmen den Break-even erreicht hat. Außerdem bietet Ihnen der Vertrag einen endfälligen Basiszins von 8 % p. a. Die unterschiedlichen Beispielrechnungen haben wir in unserem Blog dargestellt. 

Venture Debt-Investments haben einen festen Zinssatz, wobei die Zinsauszahlung jährlich stattfindet. Zusätzlich hat jeder Investierende die Chance auf einen endfälligen Bonuszins, der sich am Umsatz des Unternehmens orientiert. Weitere Informationen sowie eine Beispielrechnung finden Sie in unserem Blog. 

Was ist der Unterschied zwischen Festverzinsung und Venture Debt? 

Sowohl bei einer Festverzinsung als auch bei einem Venture Debt erhält der Investierende jährlich feste Zinszahlungen sowie eine endfällige Tilgung seines Darlehens. Der Unterschied besteht zwischen diesen beiden Finanzierungsformen besteht darin, dass bei einem Venture Debt vom wirtschaftlichen Erfolg eines Unternehmens profitieren werden kann. Dies ist durch den sogenannten „Venture Kicker“ als einmaligen und endfälligen Bonuszins eine weitere Renditechance – je mehr Umsatz das Unternehmen erwirtschaftet, desto mehr Rendite erzielen Sie als investierende Person. 

Wie erfolgt die Zinsauszahlung? 

Seedmatch & Econeers: Die Auszahlung der Festzinsen erfolgt jährlich, die des Bonuszinses bei Vertragsende. 

Was bedeutet tagesgenaue Zinsberechnung? 

Die Zinsberechnung wird mittels der im Euro-Raum üblichen act/360-Methode vorgenommen. Die Zinsen werden tagesgenau bestimmt. Ein frühes Investment zahlt sich also aus, da die exakte Verzinsung ab dem Tag des Investments berechnet wird. 

Was ist das Maximalvolumen? 

Das Maximalvolumen ist die Summe, die das Unternehmen nach Erreichen des Fundinglimits noch zusätzlich einsammeln kann. Diese Phase wird „Überzeichnung“ genannt. Sobald sich das Funding in der Überzeichnung befindet, kann sich das Unternehmen jederzeit dazu entschließen, das Funding zu beenden. 

Was ist der Venture Kicker? 

Der Venture Kicker ist ein einmaliger umsatzabhängiger Bonuszins, der am Laufzeitende ausgezahlt wird. Maßgeblich für die Höhe des Bonuszinses ist der Umsatz des Unternehmens. Wenn bei Laufzeitende der ermittelte jährliche Umsatz über einer vertraglich festgelegten Summe liegt, erhält der Investierende einmalig eine Auszahlung, die 10 bis 30 % seines Darlehensbetrages entspricht. 

Was ist der Early-Bird-Bonus? 

Investierende, die innerhalb des Early-Bird-Zeitraums, also ganz zu Beginn eines Fundings, investieren, erhalten einen Aufschlag auf ihre Investmentquote. Bei einem Venture Debt erhöht sich damit der Zinssatz über die gesamte Laufzeit des Darlehens. Die Höhe des Zinsaufschlags wird projektabhängig festgelegt, üblich sind jedoch circa 1 Prozent p. a. 

Wie lang ist die Vertragslaufzeit eines Investments? 

Die Mindestlaufzeit beträgt bis zu fünf Jahren. Der Vertrag kann in diesem Zeitraum nur vom Unternehmen vorzeitig gekündigt werden. In diesem Fall erhält der Investierende die oben beschriebene Vorfälligkeitsentschädigung. Nach Ablauf der Mindestlaufzeit können der Investierende und das Unternehmen mit einer Kündigungsfrist von sechs Monaten zum Ende eines jeden Jahres ohne Vorfälligkeitsentschädigung kündigen. 

 

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6. Die häufigsten Fragen zu Wertpapieren (allgemein):

Warum ist der Vermittler der von der Plattform Seedmatch angebotenen Wertpapiere die OneCrowd Securities GmbH? 

Seedmatch ist lediglich eine Marke. Die Vermittlung der Wertpapiere erfolgt über die OneCrowd Securities GmbH, ein vertraglich gebundener Vermittler im Sinne des § 3 (2) WpIG, der bei der Vermittlung von Finanzinstrumenten gemäß § 2 (2) Nr. 3 WpIG ausschließlich für Rechnung und unter Haftung der Effecta GmbH, Florstadt, tätig wird.  

Was ist ein gebundener Vermittler und was ist ein Haftungsdach? 

Die OneCrowd Securities GmbH vermittelt Geschäfte über die Anschaffung und die Veräußerung von Finanzinstrumenten gemäß § 2 (2) Nr. 3 WpIG (über eine Internetdienstleistungsplattform) als vertraglich gebundener Vermittler. Die Plattform ist dabei ausschließlich als vertraglich gebundener Vermittler für Rechnung und unter der Haftung der Effecta GmbH (Haftungsdach) gemäß § 2 (2) Nr. 3 WpIG tätig. Die OneCrowd Securities handelt somit bei der Anlagevermittlung als Vertreter der Effecta GmbH. Effecta ist ein zugelassenes Finanzdienstleistungsinstitut mit der Erlaubnis zum Betreiben der Anlagevermittlung nach § 2 (2) Nr. 3 WpIG  und wird durch die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) beaufsichtigt. Nur durch die Zusammenarbeit mit der Effecta GmbH als Haftungsdach wird es der OneCrowd Securities GmbH und den von ihr betriebenen Plattformen ermöglicht, Wertpapiere zu vermitteln. 

Was ist die Funktion des Haftungsdachs? 

Effecta übernimmt gegenüber dem Investierenden für jegliche Pflichtverletzungen der OneCrowd Securities GmbH, die im unmittelbaren Zusammenhang mit der Tätigkeit als Vermittler von Geschäften über die Anschaffung oder Veräußerung von Finanzinstrumenten (gebundener Vermittler gemäß § 3 (2) WpIG der Effecta GmbH, Florstadt) stehen, die rechtliche Haftung. Effecta hat seine Haftungsübernahme der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) angezeigt. Die OneCrowd Securities wurde in das öffentliche Register vertraglich gebundener Vermittler, welches über die Webseite der BaFin einsehbar ist, als vertraglich gebundener Vermittler der Effecta aufgenommen. Im Rahmen des Wertpapier-Zeichnungsprozesses schließen Nutzer von der OneCrowd Securities daher einen Vertrag mit der Effecta GmbH ab. 

Wozu muss ich einen Fragebogen zu meiner Anlageerfahrung ausfüllen? 

Der Fragebogen dient dazu, Ihre Anlageerfahrung einzustufen. Gemäß § 63 Wertpapierhandelsgesetz (WpHG) wird anhand Ihrer Angaben beurteilt, ob Sie über ausreichende Kenntnisse verfügen, um die mit einem Wertpapier-Investment verbundenen Risiken angemessen beurteilen zu können. Basierend auf diesen Angaben stellt die OneCrowd Securities sicher, dass Sie sich dieser Risiken bewusst sind. 

Wer kann bei der OneCrowd Securities zeichnen? 

Jede natürliche oder juristische Person mit Wohnsitz bzw. Geschäftssitz in Deutschland kann sich bei der OneCrowd Securities registrieren und folglich auch Wertpapiere zeichnen. Je nach Art des Wertpapier-Angebots können auch Personen, die ihren Wohnsitz in Österreich, Luxemburg oder der Schweiz haben, die angebotenen Wertpapiere zeichnen. Das Angebot der OneCrowd Securities richtet sich ausschließlich an gut informierte, erfahrene und selbstbestimmte Investierende. Die Möglichkeit der Investierenden, Zeichnungen von bestimmten Wertpapieren vorzunehmen, richtet sich nach den jeweiligen rechtlichen Bestimmungen des Wertpapiers. Ein öffentliches Angebot außerhalb der im jeweiligen Wertpapierprospekt, Wertpapierinformationsblatt (WIB) oder Basisinformationsblatt (BIB) genannten Staaten findet nicht statt und ist auch nicht vorgesehen. Natürliche Personen müssen mindestens 18 Jahre alt sein, um Wertpapiere über die OneCrowd Securities zeichnen zu können. 

Wer kann nicht bei der OneCrowd Securities zeichnen? 

Das Angebot von der OneCrowd Securities richtet sich nicht an US-Bürgerinnen und Bürger oder andere Personen, die in den USA oder einem ihrer Bundesstaaten oder Hoheitsgebiete körperschafts- oder einkommensteuerpflichtig sind. Das Angebot von der OneCrowd Securities richtet sich außerdem nicht an Investierende, die ihren Wohnsitz in einem Land haben, in dem die Vermittlung von Wertpapieren nicht zugelassen ist oder einer Erlaubnis bedarf, über die OneCrowd Securities und/oder Effecta nicht verfügt. 

Ab welchem Betrag kann ich bei der OneCrowd Securities zeichnen? 

Die Mindestzeichnungssumme ist abhängig von der Stückelung des Wertpapiers bzw. der Mindeststückanzahl n, die pro Investierenden erworben werden müssen, und wird daher bei jeder Wertpapier-Emission individuell festgelegt. 

Warum kann ich erst ab einer bestimmten Mindestinvestmentsumme zeichnen? 

Durch die Emission von Wertpapieren werden an die OneCrowd Securities komplexe regulatorische Anforderungen gestellt. Oftmals ergibt sich aus den Verfahrensweisen der für die Genehmigung des Wertpapierprospekts, Wertpapierinformationsblatts bzw. Basisinformationsblatts zuständigen Finanzaufsichtsbehörden ein Mindestanlagebetrag oder eine Mindestabnahmemenge von Wertpapieren. 

Kann ich zugunsten eines Dritten zeichnen? 

Die Zeichnung von Wertpapieren zugunsten eines Dritten ist bei der OneCrowd Securities nicht möglich. 

Kann ich mehrfach zeichnen? 

Ja. Falls Sie sich dazu entscheiden, ein Wertpapier nochmals zu zeichnen, ist das jederzeit möglich. Gegebenenfalls kann jedoch je nach Produkt die Einzelanlageschwelle begrenzt werden.  

Was genau bekomme ich für mein Geld? 

Sie investieren in Wertpapiere in Form von Anleihen oder Aktien. Die Art des Wertpapiers ist, je nach Emittenten, individuell festgelegt – es werden Inhaberschuldverschreibungen, Vorzugsaktien oder Stammaktien angeboten. Die genauen Konditionen jedes angebotenen Wertpapiers können Sie im Anschluss an Ihre Registrierung jederzeit im Wertpapierprospekt, Wertpapierinformationsblatt bzw. Basisinformationsblatt einsehen.  

Welche Ansprüche habe ich als Investorin bzw. Investor? 

Wenn Sie ein Wertpapier ordnungsgemäß gezeichnet haben und der Emittent Ihr Zeichnungsangebot angenommen hat, werden die Stücke in Ihr Depot übertragen. Sie haben dann je nach Produkt das Recht auf Zinszahlung, Zahlung von Dividenden, Rückzahlung und alle Rechte, die im Wertpapierprospekt, Wertpapierinformationsblatt bzw. Basisinformationsblatt aufgeführt sind. 

Welches Risiko trage ich als Zeichnerin bzw. Zeichner? 

Die Zeichnung von Wertpapieren birgt ein Verlustrisiko für Ihr eingesetztes Kapital, wobei das höchstmögliche Risiko in der Regel ein Totalverlust ist. Setzen Sie daher nur finanzielle Mittel ein, deren teilweisen oder vollständigen Verlust Sie sich leisten können. Die über die OneCrowd Securities zur Zeichnung angebotenen Wertpapiere sind nicht für alle Investierenden angemessen. Stellen Sie daher unbedingt sicher, dass Sie die mit der Zeichnung von Wertpapieren verbundenen Risiken vollständig verstanden haben und holen Sie alle für Ihre Anlageentscheidung wichtigen Informationen ein, bevor Sie zeichnen. Maßgeblich und rechtlich verbindlich für die Anlageentscheidung ist ausschließlich der vollständige Wertpapierprospekt, das Wertpapier-Informationsblatt bzw. das Basisinformationsblatt inklusive aller etwaigen Nachträge, die von der OneCrowd Securities zum Download bereitgehalten werden. 

Was passiert, wenn ich ein Wertpapier zeichnen will? 

Nach Zeichnung des Wertpapiers und erfolgreich abgeschlossener Identifizierung über unseren Dienstleister POSTIDENT wird der Ihrer Zeichnung entsprechende Betrag durch unseren Zahlungsdienstleister secupay per Lastschrift von Ihrem Konto eingezogen oder Sie erhalten die Überweisungsdaten (abhängig von der von Ihnen gewählten Zahlungsart). Die OneCrowd Securities informiert Sie über die Zuteilung der Wertpapiere. Bei Zuteilung wird das gezeichnete Wertpapier in das Depot übertragen, welches Sie im Zeichnungsprozess angegeben haben. 

Wann wird der Betrag eingezogen? 

Fünf bis zehn Bankwerktage nach Zeichnung des Wertpapiers und erfolgreich abgeschlossener Identifizierung wird der Ihrer Zeichnung entsprechende Betrag gegebenenfalls zzgl. anfallender Stückzinsen (bei Anleihen) in der Regel von Ihrem Bankkonto eingezogen. Sie können den Vorgang aber auch per Überweisung durchführen, was den Prozess beschleunigt. 

Wie und wann werden meine über die Plattform erworbenen Wertpapiere in mein Depot eingebucht? 

Die Wertpapiere werden grundsätzlich in Tranchen die Wertpapierdepots der Investierenden eingebucht. Bis zur Einbuchung einer Tranche wird abgewartet, bis eine bestimmte Anzahl von Investierenden ihre offenen Zahlungen getätigt und notwendigen Legitimationen vorgenommen hat. Bei Aktien muss darüber hinaus eine Eintragung ins Handelsregister erfolgen. Dadurch kann es zu längeren Bearbeitungszeiten von einigen Monaten kommen. Unabhängig davon, ob Sie Ihr Wertpapier schon im Depot sehen oder nicht, ist Ihr Zins- bzw. Dividendenanspruch in der Zwischenzeit bereits aktiv. 

Wie genau Ihr Wertpapier im Depot dargestellt wird (mit welchem Wert usw.), kann von Depotanbieter zu Depotanbieter unterschiedlich sein. Ihr Wertpapier kann auch mit 0 EUR hinterlegt sein, wenn es sich um ein nicht handelbares Wertpapier eines nicht börsennotierten Unternehmens handelt. Falls Sie Fragen zur Darstellung Ihres Wertpapiers haben, bitten wir Sie, sich mit Ihrem Depotanbieter bzw. Ihrer Bank in Verbindung zu setzen. 

Warum ist der gesetzliche Schutz von professionellen und privaten Investierenden unterschiedlich? 

Es wird davon ausgegangen, dass professionelle Investierende, basierend auf ihren Erfahrungen und Kenntnissen, besser in der Lage sind, Anlageentscheidungen zu treffen und die damit verbundenen Risiken angemessen zu beurteilen. Deswegen ist der gesetzliche Schutz von privaten Investierenden höher als jener professioneller Investierenden. Details zur Unterscheidung von professionellen und privaten Investierenden finden sich in § 67 WpHG. 

Inwiefern beeinflusst mein Investorenstatus die Nutzung von der OneCrowd Securities? 

Sind Sie eine private investierende Person, so wird das gezeichnete Wertpapier erst dann in Ihr Depot übertragen, wenn die Zahlung erfolgreich eingezogen wurde bzw. Sie den Investmentbetrag überwiesen haben. Außerdem genießen Sie als privat investierende Person einen höheren Rechtsschutz und werden im Anschluss an Ihre Registrierung über Ihre Chancen und Risiken aufgeklärt. Bei professionellen Investierenden erfolgt die Übertragung ins Depot zeitgleich mit der Zahlung, jedoch wird von diesen erwartet, über ausreichende Erfahrungen und Kenntnisse zu verfügen, um ihre Anlageentscheidungen selbstbestimmt treffen zu können. Bezüglich der Chancen und Risiken der gezeichneten Wertpapiere sind alle Investorgruppen selbstverständlich gleichgestellt. 

Kann ich mich als professionell investierende Person registrieren? 

Das WpHG sieht eine Unterscheidung zwischen privaten und professionellen Investierenden vor. Die genaue Definition finden Sie hier. Sie haben die Möglichkeit, nach Ihrer Registrierung als professionell investierende Person eingestuft zu werden. Bitte wenden Sie sich hierfür per E-Mail an unseren Kundenservice. 

Was ist ein Depot? 

Ein Depot (Wertpapierdepotkonto) ist ein Konto, mit welchem grundsätzlich alle Arten von Wertpapieren gehandelt und verwaltet werden können. Ein Depotkonto funktioniert ähnlich wie ein Geldkonto. In einem Wertpapierdepotkonto werden jedoch Anleihen, Aktien, weitere Wertpapiere oder Fonds verwahrt. 

Brauche ich ein Depot, um zeichnen zu können? 

Ja. Jeder Investierende, der Wertpapiere zeichnen möchte, braucht ein Depot bei einer Bank. Falls Sie noch kein Depot besitzen, sollten Sie ein Depot bei Ihrer Wunschbank oder unserem Partner Consorsbank eröffnen, bevor Sie mit der Zeichnung beginnen. 

Bei welchen Bankdepots kann ich meine Wertpapiere verwahren? 

Nachdem Sie sich erfolgreich registriert haben, können Sie die angebotenen Wertpapiere zeichnen und in ein Depot bei jeder beliebigen Bank anlegen. Sollten Sie noch nicht im Besitz eines Depotkontos sein, bieten viele Haus- und Direktbanken die Option auf die kostenlose Eröffnung eines solchen Kontos. Hier empfiehlt es sich, die unterschiedlichen Konditionen der einzelnen Wertpapierdepots zu vergleichen. Achten Sie auf Neukundenrabatte, Depot- und Ordergebühren und wählen Sie schließlich ein Konto, das Ihrem individuellen Nutzerverhalten und Ihren Bedürfnissen entspricht. 

Achten Sie bitte auch darauf, ob Ihr Depot die bei der OneCrowd gehandelten Aktien und Anleihen annimmt. So akzeptiert die Deutsche Bundesbank bspw. nur börsennotierte Wertpapiere; andere Banken wie bspw. die Trade Republic Bank nehmen nur Wertpapiere aus dem eigenen Angebot an. 

Sollten Sie ein Depot eröffnen wollen, empfehlen wir für die auf der OneCrowd angebotenen Wertpapiere ein Depot bei der Consorsbank: kostenlose Depotführung, übersichtliche Verwaltung und 0 Euro Ordergebühr für 6 Monate. 

Was passiert, wenn der Abbuchungsbetrag zum Zeitpunkt der Zeichnung nicht eingezogen werden konnte? 

Im Fall einer Rücklastschrift werden Sie per E-Mail aufgefordert, den Zeichnungsbetrag zuzüglich möglicher Stückzinsen innerhalb von sieben Kalendertagen zu überweisen. Die Höhe der zu überweisenden Stückzinsen bei Anleihen ist einer anhängenden Stückzinstabelle zu entnehmen und abhängig von dem Tag, an dem Sie die Überweisung veranlassen. Können wir nach sieben Kalendertagen keinen Zahlungseingang verzeichnen, droht eine Rückabwicklung Ihrer Zeichnung. 

Wie werden meine Kapitalerträge über OneCrowd steuerlich behandelt? 

Ihre Zinserträge werden bei Ihrer depotführenden Bank erfasst. Im Rahmen des jährlichen Depotauszugs sowie der Steuerbescheinigung Ihrer Bank erhalten Sie eine Aufstellung über Ihre (Zins-)Erträge und deren eventuelle Besteuerung, die auch das über die OneCrowd Securities gezeichnete Wertpapier umfasst. Sofern Sie Kapitalerträge über Nachrangdarlehen erhalten, werden Ihnen von dem inländischen Zahlungsdienstleister (der für Rechnung des Emittenten (und Darlehensnehmers) die Steuerbescheinigungen zur Verfügung gestellt. Sämtliche Kapitalerträge sind für den Steuerinländer bzw. die Steuerinländerin (in Deutschland unbeschränkt steuerpflichtig) der Einkommensteuer zu unterwerfen. 

Für Steuerausländerinnen und Steuerausländer gestaltet sich die Sache etwas komplexer. In diesen Fällen werden grundsätzlich in Deutschland Kapitalertragsteuer und Solidaritätszuschlag von den Kapitalerträgen einbehalten. Über das Bundeszentralamt für Steuern kann dann ein Erstattungsantrag gestellt werden, sodass eine Doppelbesteuerung (in Deutschland und im Wohnsitzstaat) vermieden wird. 
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7. Die häufigsten Fragen zu Anleihen:

Was sind Anleihen? 

Anleihen sind eine bestimmte Art von Wertpapieren und können als Schuldverschreibungen definiert werden, mit welchen eine juristische Person (der Emittent) einen Kredit am Kapitalmarkt aufnimmt. Dabei verspricht der Schuldner den Kapitalgebern die Rückzahlung und Verzinsung einer bestimmten Geldsumme zu bereits definierten Bedingungen. 

Wie hoch ist die maximale Zeichnungssumme pro Investierenden? 

Im Gegensatz zu Investments über Nachrangdarlehen gibt es bei Anleihen keine maximale Zeichnungssumme pro Investierenden. Im Zeichnungsprozess geben Sie an, wie viele Stücke Sie zeichnen möchten. Es ist lediglich eine Zeichnung ganzer Stücke möglich.  

Was sind Stückzinsen? 

Die sogenannten Stückzinsen sind die anteiligen Zinsen, die bei Anleihen dem Zeitraum zwischen zwei Zinsterminen zugeschrieben werden. Sie werden dem Kaufpreis hinzuaddiert, weil die Käuferin bzw. der Käufer einen Zinsanspruch für diesen Zeitraum erwirbt und am Ende der Laufzeit für ihn der Anspruch auf die vollen Zinsen besteht. Die Stückzinsberechnung erfolgt damit unter Berücksichtigung der tagesgenauen Differenz zwischen letztem Zinstermin und Verkaufstag. Je früher Sie sich innerhalb eines Emissionszeitraums für das Zeichnen von Anleihen entscheiden, desto höher fallen Ihr Zinsanspruch und desto geringer die zu zahlenden Stückzinsen aus.  

Warum weicht der Abbuchungsbetrag von meinem Zeichnungsbetrag ab? 

Als Investierender erhalten Sie zu den Zinsterminen die Zinszahlungen für den kompletten Zinszeitraum. Erwerben Sie Ihre Anleihen zwischen zwei Zinsterminen, stehen Ihnen die Zinsen nur anteilig zu. Da Sie zum Zinstermin die Zinszahlung für den kompletten Zinszeitraum ausgezahlt bekommen, wird Ihnen die Differenz zu dem, was Ihnen gemäß Ihres Zeichnungstermins zusteht, in Form von Stückzinsen vorab berechnet. Somit kann der Abbuchungsbetrag vom Zeichnungsbetrag abweichen. 

Kann ich meine Anleihen während der Laufzeit verkaufen?  

Das hängt vom Charakter des Wertpapiers ab – generell sind Anleihen jedoch nur beschränkt handelbar. Handelt es sich um ein gelistetes Wertpapier, so ist der Handel und somit auch ein Verkauf über die Börse zum jeweiligen Kurs jederzeit möglich. Ist das gezeichnete Wertpapier nicht börsengelistet, so ist ein Verkauf nur möglich, wenn die Nachfrage dafür besteht. In der Regel werden Wertpapiere mit sehr kurzen Laufzeiten (bis zu 2,5 Jahren) nicht gelistet. Über die OneCrowd Securities selbst findet zwar kein Handel statt, eine Übertragung der Wertpapiere an Dritte ist jedoch jederzeit zwischen unterschiedlichen Depots möglich. 

Was passiert, wenn die Laufzeit meiner gezeichneten Anleihe abgelaufen ist? 

Sobald die Laufzeit abgelaufen ist, wird der von Ihnen gezeichnete Betrag, inklusive der entsprechenden Zinsen und möglicher Zusatzrenditen, an die Bankverbindung Ihres Depotverrechnungskontos ausgezahlt. 
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8. Die häufigsten Fragen zu Aktien:

Was sind Aktien? 

Eine Aktie ist ein Anteil an einem Unternehmen. Wer eine Aktie erwirbt, beteiligt sich am Eigenkapital der Aktiengesellschaft und wird zu einem Mitinhaber des entsprechenden Unternehmens. Der Inhaber einer Aktie kann in Form von Dividendenausschüttungen an Wachstum und Erfolg des Unternehmens partizipieren. 

Was ist der Unterschied zwischen Stammaktien und Vorzugsaktien? 

Stammaktionäre erhalten ein Stimmrecht und haben somit die Möglichkeit zur Mitsprache und Mitgestaltung in dem Unternehmen, dessen Mitinhaberin bzw. Mitinhaber sie werden. Im Gegensatz zu den Halterinnen und Haltern von Stammaktien haben Investierenden, die Vorzugsaktien zeichnen, kein Stimmrecht bei der Haupt- bzw. Generalversammlung. Als Ausgleich dafür bieten Vorzugsaktien jedoch eine bevorzugte Dividendenzahlung und meist auch eine höhere Dividende. 

Was ist der Unterschied zwischen Inhaberaktien und Namensaktien?  

Bei Inhaberaktien sind der Aktiengesellschaft die Inhaberinnen und Inhaber der Aktien nicht namentlich bekannt, d. h. sie bleiben anonym. Lediglich die depotführende Bank bzw. die Clearingstelle weiß, wer die Aktien gerade besitzt. Inhaberaktien können folglich einfach verkauft werden. Bei Namensaktien hingegen werden die Inhaber der Aktien namentlich im Aktienregister des Unternehmens festgehalten. Die Aktiengesellschaft weiß, wer ihre Anteilseignerinnen und Anteilseigner sind und kann mit ihnen kommunizieren. Bei der Übertragung von Namensaktien muss eine Aktualisierung im Aktienregister des Unternehmens erfolgen. Dies übernimmt i. d. R. die depotführende Bank.  

Wie hoch ist die maximale Zeichnungssumme pro Investierenden? 

Wie bei Investments über das (partiarische) Nachrangdarlehen liegt bei der Emission von Aktien die (kumulierte) maximale Investmentsumme für Anlegende bei 25.000 Euro je Emittent vor. 

Sind die über die OneCrowd Securities gezeichneten Aktien handelbar? 

Die über die OneCrowd Securities gezeichneten Aktien sind immer dann handelbar, wenn sie auch börsengelistet sind. Falls dies einmal nicht der Fall sein sollte, besteht für Investierende dennoch die Möglichkeit zum Übertrag der Aktie in ein anderes Depot, sofern die Nachfrage dazu besteht.  

Können über die OneCrowd Securities gezeichnete Vorzugsaktien in Stammaktien gewandelt werden? 

Grundsätzlich ist es möglich, Vorzugsaktien in Stammaktien umzuwandeln. Mit der Umwandlung in eine Stammaktie erhält die Aktionärin bzw. der Aktionär ein Stimmrecht bei der Hauptversammlung. Voraussetzung für eine Umwandlung ist jedoch, dass der Emittent dies anbietet oder aber für alle Aktionärinnen und Aktionäre verbindlich beschließt. 
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9. Die häufigsten Fragen zum Auswahlprozess:

Wie funktioniert der Auswahlprozess der Unternehmen? 

  1. Das Unternehmen, das sich für eine Crowdinvesting-Kampagne bewirbt, bekommt von uns eine Checkliste zugeschickt, in welcher erste Analyse-Fragen (u.a. Produkt-/Dienstleistungsportfolio und Wettbewerbsanalyse) sowie zur Analyse benötigte Unterlagen aufgelistet sind. Die ausgefüllte Checkliste sowie die Unterlagen lässt uns das Unternehmen zukommen.  
  2. Anschließend analysiert der verantwortliche Investment Manager die Unterlagen und fordert gegebenenfalls fehlende Informationen und Unterlagen an. 
  3. Sobald die Unterlagen vollständig sind und der Investment Manager sich einen ersten tieferen Einblick in das Unternehmen verschaffen konnte, stellt er das Unternehmen dem Team vor. Gemeinsam wird beraten, ob das Projekt für ein Crowdinvesting bei der OneCrowd in Frage kommt.  
  4. Bei positiver Resonanz aus dem Team, laden wird das Unternehmen zu einem persönlichen Kennenlerngespräch ein. 
  5. Passen das Projekt und die OneCrowd zusammen, können wir in die circa sechs- bis achtwöchige Fundingvorbereitung starten.

Weitere Informationen zum Auswahlprozess finden Sie in unserem Blog. 

Welche Kriterien werden bei der Auswahl von Unternehmen betrachtet? 

In der Regel bewerben sich die Unternehmen bei der OneCrowd, indem sie für die Analyse relevante Unterlagen sowie die von der OneCrowd gestellte Checkliste per E-Mail einsenden. Sowohl die Checkliste als auch die Unterlagen enthalten u.a.  Informationen über das Produkt bzw. Dienstleistung, das Geschäftsmodell, das Marktpotenzial sowie die erreichten Meilensteine. Die OneCrowd nimmt dies als Grundlage und evaluiert intern, ob das Geschäftskonzept für ein Crowdinvesting auf einer der Plattformen in Frage kommt. Die Vorauswahl der Unternehmen findet auf Basis des OneCrowd-Investmentfokus und nach bestimmten formalen Kriterien statt. Eine Geschäftsidee passt dann zu der OneCrowd, wenn sie unter anderem die folgenden Eigenschaften aufweist: 

  • Begeisterung – eine Geschäftsidee, die das Potenzial hat, Menschen zu begeistern, 
  • Innovation – das Produkt bzw. die Dienstleistung ist innovativ und besitzt eine klare Wettbewerbsabgrenzung 
  • Proof of Concept – das Unternehmen kann nachweisen, dass die Idee funktioniert, 
  • Team – ein kompetentes Team mit Entwicklungs-, Vertriebs- und Marketingerfahrung ist vorhanden, 
  • Skalierbarkeit – das Geschäftsmodell ist nachhaltig und skalierbar. 

Nach einem positiven Feedback von der OneCrowd, schickt das Unternehmen dann im nächsten Schritt ausführlichere Unterlagen, u. a. einen Businessplan, zu. Die OneCrowd setzt sich daraufhin mit dem Businessplan und den weiteren Unterlagen auseinander und schaut, ob formale Kriterien, wie beispielsweise die Skalierbarkeit oder der Proof of Concept, gegeben sind.  

Überzeugt das Konzept, lädt die OneCrowd das Unternehmen im letzten Schritt zum persönlichen Kennenlernen ein, um das Geschäftskonzept und den Ablauf des Fundings zu besprechen und natürlich, um ein Gefühl für das Team hinter dem Geschäftsmodell zu bekommen. 

Wenn es keine offenen Punkte mehr gibt, das Unternehmen im persönlichen Kennenlernen überzeugt hat und das Geschäftsmodell für ein Crowdinvesting in Frage kommt, steigt die OneCrowd mit dem Unternehmen in den standardisierten sechswöchigen Vorbereitungsprozess für das Crowdinvesting ein. 

Circa 5 % aller eingegangenen Bewerbungen werden für eine Crowdinvesting-Kampagne ausgewählt. 

Weitere Informationen zu unserem Auswahlprozess finden Sie im OneCrowd-Blog. 

Was sind Ausschlusskriterien, weshalb ein Unternehmen im Analyseprozess abgelehnt wird? 

Grundvoraussetzungen für eine Kampagne bei der OneCrowd sind, dass Ihr Unternehmen im DACH-Raum angesiedelt ist und die Rechtsform einer Kapitalgesellschaft nachweisen kann. Alle weiteren Aspekte werden von unserem Team individuell in unserem intensiven Auswahlprozess überprüft. 

Welche Faktoren entscheiden über den Erfolg einer Crowdinvesting-Kampagne? 

Die Faktoren, die bestimmen, ob ein Crowdinvesting von den potenziellen Investierenden positiv aufgenommen wird und die gewünschte Investitionssumme zusammenkommt, sind sehr individuell. Wir unterscheiden zwischen harten und weichen Faktoren. 

Harte Faktoren: 

  • Unternehmensentwicklung (Umsatz, Gewinn, weitere Kennzahlen) 
  • Angebotener Zinssatz für die Investierenden 
  • Angebotene Laufzeit des Investmentvertrages 
  • Angestrebte Investitionssumme 
  • Realistisch prognostizierter Forecast inkl. Umsatz- und Gewinnentwicklung 

Weiche Faktoren: 

  • Nachhaltigkeit des Projektes 
  • Präsentation des Projektbetreibers und des Teams 
  • Darstellung und Storytelling 
  • Verständliches Geschäftsmodell 
  • Aktueller Status des Projektes (Entwicklung, Proof of Concept, Wachstum und Umsatz) 
  • Video- und Bildmaterial 
  • Aktualität und Meinung in der Öffentlichkeit zum jeweiligen Projektthema 

Wie viele Unternehmen wurden bisher durchschnittlich ausgewählt? 

Ca. 5 % der Unternehmen, die sich bei der OneCrowd bewerben, schaffen es durch den mehrstufigen Auswahlprozess und bekommen die Möglichkeit, ein Funding bei der OneCrowd zu starten. 

Wie viele erfolgreiche und nicht erfolgreiche Finanzierungsrunden wurden bisher bei der OneCrowd durchgeführt? 

Eine Übersicht über alle abgeschlossenen Fundings finden Sie hier. Dort sind sowohl erfolgreiche als auch nicht erfolgreiche Finanzierungsrunden gelistet. Stand April 2024 wurden mehr als 260 Projekte auf den Plattformen finanziert. Davon können mehr als 250 Projekte als erfolgreich verbucht werden. 
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Fragen zum Investieren

1. Die häufigsten Fragen zum Investmentprozess:

Wer kann bei der OneCrowd investieren? 

Bei OneCrowd können grunsätzlich alle Personen investieren, die das 18. Lebensjahr vollendet haben. Privatpersonen können ebenso wie Firmen (Kapital- oder Personengesellschaften, z. B. AG, GmbH, KG) investieren. 

Wie investiert man bei der OneCrowd? 

Sie finden als investierende Person auf unserer Plattform im Bereich Investmentchancen unser aktives Investmentangebot. Dort können Sie auswählen, in welches Unternehmen Sie investieren wollen. Der Investitionsprozess bei der OneCrowd läuft vollständig elektronisch ab und dauert nur zwei Minuten. 

Als erstes müssen Sie sich als investierende Persona auf unserer Plattform registrieren bzw. anmelden und den Zeichnungsprozess durch Klicken auf „jetzt investieren“ anstoßen.  

Sie können wählen, ob Sie das Investment per Lastschrift oder per Überweisung bezahlen wollen. Bei Überweisung erhalten Sie nach dem Investment die Bankverbindung, wohin das Geld mit dem entsprechendem Überweisungszweck überwiesen werden soll. Wichtig ist zu wissen, dass man sich beim ersten Investieren legitmieren muss. Hierzu werden Sie nach dem Investment aufgefordert. 

Der Zeichnungsprozess ist nach Erhalt der Investmentbestätigung an die hinterlegte E-Mail-Adresse abgeschlossen. 

Wie viel kostet mich die Nutzung der OneCrowd-Plattform? 

Die Anmeldung und die Nutzung der Plattform sind komplett kostenfrei. Es fallen auf unserer Plattform keinerlei Abschluss- oder Tradinggebühren an.  

Welche Rechtsform hat mein Investment? 

Ihr Investment hat die Form eines (partiarischen) Nachrangdarlehens oder die eines Wertpapiers. Über Nachrangdarlehen nehmen Sie am Unternehmenserfolg teil, Ihre Forderungen sind im Falle eines Ausfalls jedoch nachrangig gegenüber anderen Gläubigerinnen und Gläubigern. Bei einem Wertpapierinvestment erwerben Sie ein verbrieftes Vermögensrecht gegenüber dem Unternehmen – entweder als Anleihe oder als Aktie. 

Wer verwaltet das investierte Kapital? 

Alle Investments werden direkt auf ein Konto der secupay AG eingezogen bzw. überwiesen und von dieser auf einem Treuhandkonto verwaltet. Ist ein Crowdinvesting erfolgreich, zahlt die secupay AG das Kapital gemäß den Regelungen des jeweiligen Investmentvertrages in Teilbeträgen an das Unternehmen bzw. den Projektbetreiber aus.  

Warum muss ich mich anmelden und meine persönlichen Daten vollständig ausfüllen, um Details zu den Unternehmen anzusehen und zu investieren? 

Die OneCrowd ist eine Plattform, auf der langfristige Investmentbeziehungen entstehen, für die ein gewisses Maß an Verbindlichkeit notwendig ist. Wir wollen, dass alle Nutzer unserer Plattform – Unternehmen und Investierende – einander vertrauen können. Vertrauen kann leichter wachsen, wenn man weiß, mit wem man es zu tun hat. Die Unternehmen gewähren Ihnen einen Einblick in ihr Geschäftsmodell und aktuelle Unternehmenskennzahlen. Zeigen auch Sie sich, indem Sie Ihre vollständigen Kontaktdaten angeben. So kann Vertrauen als Grundlage für eine lebendige Beziehung entstehen. 

Wozu werden meine vollständige und aktuelle Wohnsitzadresse und meine Steuernummer benötigt? 

Ihre Adresse wird für die Erstellung Ihres individuellen Investmentvertrages mit dem Unternehmen benötigt. Ihre Steuernummer ist für die korrekte steuerliche Abrechnung des (partiarischen) Nachrangdarlehens bzw. Wertpapiers notwendig und wird ausschließlich dafür verwendet. Entsprechend unserer Datenschutzerklärung behandeln wir Ihre Daten vertraulich und werden sie niemals unerlaubt weitergeben, veröffentlichen oder für andere Zwecke verwenden als für die Verarbeitung Ihrer Investments. Die vollständigen und aktuellen Angaben von Wohnsitzadresse und Steuernummer sind zudem wichtig, um durch den Emittenten die Kirchensteuerabzugsmerkmale und die persönliche Steueridentifikationsnummer bestimmen zu können. Die Steueridentifikationsnummer ist wiederum notwendig, damit im Falle der Erteilung eines Freistellungsauftrages dieser auch berücksichtigt werden darf. 

Warum muss ich mich mit POSTIDENT identifizieren? 

Nach dem Geldwäschegesetz (GwG) muss die OneCrowd die Identität aller Investierenden kennen. Daher ist es notwendig, dass Sie Ihre Identität bei einem dafür befugten Dienstleister legitimieren. Es gibt verschiedene Verfahren, bei denen die Identifizierung entweder offline oder online erfolgen kann. Für die Legitimation arbeitet die OneCrowd mit POSTIDENT, einem Service der Deutschen Post, zusammen, welcher die Identifizierung unter Berücksichtigung sämtlicher Anforderungen aus dem GwG, dem BaFin-Rundschreiben (1/2014) und den Datenschutzrichtlinien ausführt. Die Online-Legitimation oder alternativ die Legitimation in einer Postfiliale Ihrer Wahl kann mit einem Personalausweis oder Reisepass durchgeführt werden. 

Welche Vorteile bringt die Identifizierung mit POSTIDENT mit sich? 

Das POSTIDENT-Verfahren ist eine sichere und schnelle Art, Ihre Identität mithilfe Ihres Ausweisdokuments zu legitimieren. Dies ist direkt online oder alternativ in einer Postfiliale Ihrer Wahl möglich. Alles, was Sie für die Online-Legitimation benötigen, ist ein Internetzugang sowie eine schnelle Internetverbindung, eine Webcam und ein Ausweisdokument. Somit können Sie diesen Schritt auf Wunsch bequem von zuhause aus erledigen. 

Wie funktioniert die Identifizierung mit POSTIDENT? 

Im Rahmen der Online-Legitimation überprüft POSTIDENT Ihre Identität anhand Ihres Ausweisdokuments (Personalausweis oder Reisepass). Zur Durchführung der Legitimation brauchen Sie entweder einen PC oder ein Notebook mit Webcam und Mikrofon, ein Smartphone oder ein Tablet. Es wird eine sichere Videochat-Verbindung zwischen Ihrem Computer, Smartphone oder Tablet und POSTIDENT hergestellt. Hierbei werden Ihre Angaben mit den Angaben Ihres Ausweises verglichen und Fotos von Ihnen und dem Ausweis erstellt. Wenn Sie sich für die Legitimation in einer Postfiliale entscheiden, werden vor Ort Ihre Angaben mit den Angaben Ihres Ausweises verglichen. In beiden Fällen erhebt POSTIDENT die für die Legitimation relevanten Daten und leitet diese weiter. 

Was passiert mit meinen Daten bei POSTIDENT? 

Sämtliche durch POSTIDENT erhobene Daten werden ausschließlich dafür eingesetzt, Ausweisdokumente zu verifizieren. Die Daten werden der OneCrowd übermittelt. Falls ein Verifizierungsvorgang vorzeitig abgebrochen werden sollte, werden sämtliche Daten unverzüglich gelöscht. Detaillierte Informationen dazu finden Sie in der Datenschutzerklärung von POSTIDENT. 

Wie zahle ich mein Investment ein? 

Als Zahlungsarten stehen Überweisung und Lastschrift zur Verfügung. Die Zahlungen werden treuhänderisch durch unseren Zahlungsdienstleister, die secupay AG, abgewickelt. Die Nutzung der Zahlungsart Lastschrift ist nur mit einem SEPA-fähigen Eurokonto möglich. Die Lastschrift wird direkt nach dem Investment vom angegebenen Konto eingezogen. Dieser Vorgang wird von unserem Zahlungsdienstleister secupay durchgeführt, der alle Investments treuhänderisch verwaltet.  

Die Nutzung der Zahlungsart Überweisung ist sowohl mit Eurokonten als auch mit EU-fremden Konten möglich. Nachdem Sie in ein Funding investiert haben, erhalten Sie in einer separaten E-Mail die Überweisungsdaten zum Begleichen Ihres Investmentbetrages. secupay zahlt die Investments, entsprechend der jeweiligen Verträge, an die Unternehmen aus.  

Wie kann ich meine Kontodaten für anstehende Zinsauszahlungen ändern? 

Ihre Kontoverbindung ist ausschließlich bei unserem Zahlungsdienstleister secupay hinterlegt. Um diese für anstehende Zinsaus- oder Tilgungszahlungen zu aktualisieren, können Sie sich in Ihrem Investorenportal einloggen und unter “meine Daten” Ihre Bankverbindung ändern.  

Wie kann ich einen Freistellungsauftrag für ein Investment hinterlegen? 

Einen Freistellungsauftrag können Sie ganz einfach selbst im Investorenportal im Menüpunkt „Meine Daten“ hinterlegen (https://www.investor.econeers.de/show/KD_Stammdaten bzw. https://www.investor.seedmatch.de/show/KD_Stammdaten). Scrollen Sie im Bereich „Meine Daten“ bis ganz nach unten zum Punkt „Freistellungsauftrag“. Dort können Sie nach Belieben Freistellungsaufträge für Ihre Investments hinzufügen, anpassen oder löschen. 

Bitte achten Sie darauf, auch Ihre Steueridentifikationsnummer anzugeben. Ohne die Steuer-ID kann Ihr Freistellungsauftrag nicht berücksichtigt werden, d.h. die Steuerfreistellung für Kapitalerträge entfällt. 

Welche Summen kann ich bei der OneCrowd investieren? 

Investments sind bereits ab 250 Euro möglich. Die weiteren Schritte sind jeweils ein Vielfaches von 250 Euro. Ab 1.000 Euro ist aufgrund gesetzlicher Vorgaben eine einfache Selbstauskunft für Privatanlegerinnen und Privatanleger notwendig. Privatanlegerinnen und Privatanleger können maximal 25.000 Euro pro Unternehmen investieren. Bei Wertpapierinvestments kann die Zeichnungssumme – je nach Stückelung des Wertpapiers – variieren. 

Was genau bekomme ich für mein Geld und wie kann ich von meinem Investment profitieren? 

Bei der OneCrowd können Sie gezielt in Projekte investieren, die Ihre Werte und Überzeugungen widerspiegeln. Sie finden Unternehmen, die sozialen Fortschritt, Umweltschutz und wirtschaftliche Nachhaltigkeit vorantreiben. Ihr Geld kann also nicht nur attraktive Renditen erzielen, sondern einen wirklichen Unterschied machen. Welche Konditionen für ein Projekt gelten, erfahren Sie auf der jeweiligen Fundingseite bzw. im dort verlinkten Mustervertrag. 

Wie und wann erfolgt die Rückzahlung meines Investments? 

Die Rückzahlung erfolgt jeweils gemäß Investmentvertrag. In der Regel gibt es zwei Rückzahlungsarten: (1) eine Rückzahlung in vier gleichen Vierteljahresraten, von denen die erste Rate drei Monate nach Beendigung des partiarischen Darlehens fällig wird, oder (2) 4 Wochen nach Beendigung des Vertrages. 

Beispiel Variante 1: Sie haben zum 31.12. eines Jahres gekündigt. Dann erfolgt die Rückzahlung im März, Juni, September und Dezember des Folgejahres. Die Verzinsung wird mit der letzten Rate ausgezahlt. 

Beispiel Variante 2: Sie haben zum 31.12. eines Jahres gekündigt. Dann erfolgt die Rückzahlung Ende Januar des Folgejahres. 

Sie finden Ihren Investmentvertrag bei Ihren Investments im Investorenportal: https://www.investor.econeers.de/show/KD_Uebersicht bzw. https://www.investor.seedmatch.de/show/KD_Uebersicht.  

Wann erhalte ich die Steuerbescheinigungen für meine Investments und wo finde ich sie? 

Wir stellen Ihnen für jedes Investment eine separate Steuerbescheinigung zur Verfügung, sofern im betreffenden Kalenderjahr Auszahlungen auf die bei uns hinterlegte Bankverbindung erfolgt sind.  

Sie finden die Steuerbescheinigungen im Investorenportal im Menüpunkt “Investments”. Um sie abzurufen, klicken Sie bitte beim betreffenden Unternehmen auf das “+”. Anschließend öffnen sich die Dokumente zum Investmentvertrag sowie die Steuerdokumente.  

Die Steuerbescheinigungen werden uns in der Regel bis zum Ende des ersten Quartals des Folgejahres zur Verfügung gestellt. Im Anschluss laden wir sie hoch und informieren die Investorinnen und Investoren, dass die Steuerbescheinigungen nun abrufbar sind. 

Ist es möglich, als Unternehmen zu investieren? 

Ja, es ist möglich, als Kapital- oder Personengesellschaft (z. B. AG, GmbH, KG) zu investieren. Im Investorenportal können Sie zwischen den Investmentoptionen natürliche oder juristische Person wählen. Für professionelle Investierende gibt es kein Investitionslimit pro Emittenten. Unter dem folgenden Link können Sie eine Gesellschaft hinzufügen: https://www.investor.econeers.de/show/KD_Registration_Company bzw. https://www.investor.seedmatch/show/KD_Registration_Company. Wenn Sie nach der Registrierung über Ihre Gesellschaft investieren wollen, klicken Sie im Reiter “Meine Daten” auf “Als Gesellschaft handeln”. 

Kann ich als investierende Person auch mehr als 25.000 Euro investieren? 

Über 25.000 Euro pro Unternehmen können Sie nur als professionell investierende Person (Kapital- oder Personengesellschaft, z. B. AG, GmbH, KG) investieren. Eine Ausnahme stellt das Wertpapier dar, für das ein Wertpapierprospekt veröffentlicht wurde. In diesem Fall können private Anlegerinnen und Anleger auch mehr als 25.000 Euro investieren.  

Was ist der Unterschied zwischen der Fundingschwelle und dem Fundinglimit? 

Die Fundingschwelle ist die Mindestsumme, die erreicht werden muss, damit eine Finanzierung erfolgreich zustande kommt. Ist ein Funding nicht erfolgreich, wird also die Fundingschwelle nicht erreicht, erhalten alle Investierenden automatisch ihr Geld zurück. Bei Wertpapierfundings gibt es i. d. R. keine Fundingschwelle.  

Über die Fundingschwelle hinaus kann aber noch bis zum Fundinglimit – also der maximal möglichen Fundingsumme – investiert werden. Das Fundinglimit ist die obere Grenze der Investments, bis zu der das Unternehmen Kapital einsammeln möchte. Sobald diese Summe erreicht ist, wird das Funding erfolgreich beendet. 

Wo gibt es Gutscheine für ein Investment bei der OneCrowd? 

Die OneCrowd-Gutscheine gibt es zu bestimmten Anlässen für unsere Nutzerinnen und Nutzer, Fans und Investierende. Um keine unserer Aktionen zu verpassen, empfehlen wir Ihnen unseren Seedmatch– und Econeers-Newsletter zu abonnieren und unsere Social-Media-Kanäle, wie LinkedIn oder Instagram, zu verfolgen. 

Wie lange habe ich als investierende Person Zeit, in ein Projekt zu investieren? 

Der Zeitraum unterscheidet sich bei Nachrangdarlehen und Wertpapieren. Bei Nachrangdarlehen haben Investierende regulär nach Freischaltung der Finanzierungsrunde auf der Plattform maximal 60 Tage Zeit, um zu investieren – sofern nicht das Fundinglimit bereits zu einem früheren Zeitpunkt erreicht wird und damit das Funding beendet ist. Diese Frist kann einmalig um weitere 60 Tage verlängert werden. Bei Wertpapieren betrifft die Laufzeit in der Regel 30 Tage mit einer Verlängerung um weitere 30 Tage. Die Möglichkeit der Verlängerung ist in den Verträgen festgelegt. 

Warum werde ich im Investmentprozess gefragt, ob ich eine politisch exponierte Person (PEP) bin, und welche Besonderheiten gibt es für Investments solcher Personen? 

Aufgrund einer Novellierung des Geldwäschegesetzes (GwG) sind wir seit dem 1. Januar 2020 verpflichtet, Sie im Rahmen des Investmentprozesses zu fragen, ob Sie eine politisch exponierte Person (PEP) sind oder einer solchen Person nahestehen. 

Politisch exponierte Personen sind gemäß § 6 Abs. 2 Nr.1 Geldwäschegesetz natürliche Personen, die ein wichtiges öffentliches Amt begleiten oder ausgeübt haben sowie deren unmittelbare Familienmitglieder und ihnen bekanntermaßen nahestehende Personen. Sie unterliegen in Hinblick auf die Bekämpfung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung strengeren Anforderungen als Normalbürger. Bei Investments als juristische Person muss die Frage in Hinblick auf die wirtschaftlich berechtigte Person beantwortet werden.  

Wenn Sie als politisch exponierte Person oder einer solchen Person nahestehende Person investieren möchten, erfolgt nach Abschluss des Investments je nach gewähltem Investmentmodell eine Prüfung durch den Plattformbetreiber oder das Haftungsdach. Im Anschluss informieren wir Sie über das Ergebnis dieser Prüfung. 

Als politisch exponierte Personen zählen: 

  • Amts- und Mandatsträger
  • Staatschefs, Regierungschefs, (stellvertretende) Minister und Staatssekretäre,Parlamentsmitglieder,
  • Mitglieder von obersten Gerichten, Verfassungsgerichten oder sonstigen hochrangigen Institutionen der Justiz,
  • Mitglieder der Rechnungshöfe oder der Vorstände von Zentralbanken,
  • Botschafter, Geschäftsträger und hochrangige Offiziere der Streitkräfte,
  • Mitglieder der Verwaltungs-, Leitungs- oder Aufsichtsorgane staatlicher Unternehmen,
  • Unmittelbare Familienmitglieder,
  • Ehepartner,
  • Partner, die nach einzelstaatlichem Recht dem Ehepartner gleichgestellt sind,
  • Kinder und deren Ehepartner oder Partner,
  • Eltern,
  • Bekanntermaßen nahestehende Personen
  • jede natürliche Person, die bekanntermaßen mit einer Person, die ein wichtiges öffentliches Amt ausübt oder ausgeübt hat, gemeinsame wirtschaftliche Eigentümerin von Rechtspersonen und Rechtsvereinbarungen ist oder sonstige enge Geschäftsbeziehungen zu dieser Person unterhält,
  • jede natürliche Person, die alleinige wirtschaftliche Eigentümerin einer Rechtsperson ist, die bekanntermaßen tatsächlich zum Nutzen der Person, die ein wichtiges öffentliches Amt ausübt oder ausgeübt hat, errichtet wurde. 

Personen, die seit mindestens einem Jahr keine wichtigen öffentlichen Ämter im Sinne des Geldwäschegesetzes mehr innehaben, fallen nicht mehr unter die Kategorie “politisch exponiert”.  

In der ersten Zeit nach dem Start von OneCrowd konnten Investierende stille Beteiligungen erwerben. Wieso wurde dies geändert und wie unterscheidet sich das Modell der (partiarischen) Nachrangdarlehen von den stillen Beteiligungen? 

Investments, die vor dem 29. November 2012 bei OneCrowd latziert wurden, haben die Form einer stillen Beteiligung. Dies war für den Start des Unternehmens-Crowdinvestings in Deutschland damals die zuverlässigste und naheliegendste Lösung, erwies sich aber für größere Fundingsummen als nicht praktikabel. Deswegen gibt es seit dem 29. November 2012 bei OneCrowd stattdessen die Finanzierungsform des (partiarischen) Nachrangdarlehens. 

Für Sie als investierende Person hat sich mit der Einführung des (partiarischen) Nachrangdarlehens im Wesentlichen folgendes geändert: 

Durch das Investmentmodell des (partiarischen) Nachrangdarlehens sind auch größere Investitionsrunden möglich – das heißt, Unternehmen können seitdem bei OneCrowd deutlich mehr als die zu Zeiten der stillen Beteiligung möglichen 100.000 Euro einsammeln. 

Ihre Stellung bei einem Exit, d. h., wenn z. B. ein große investierende Person Mehrheitsanteile des Unternehmens übernimmt, ist vertraglich genau festgelegt und sie werden an den Exit-Erlösen beteiligt. 

Im Gegenzug gibt es fortan eine Verwässerungsklausel – das heißt, dass man zukünftig nach einer ersten Investmentrunde über OneCrowd z. B. eine Investmentquote von 0,1 %, nach einer weiteren Runde z. B. nur noch 0,09 % hat. Das klingt schlimmer als es ist: Denn, wenn ein Unternehmen neues Kapital aufnimmt, sinkt häufig die Investmentquote proportional zur Steigerung des zugrunde liegenden Unternehmenswerts, sodass Ihr Investment nach einer Verwässerung wertmäßig unverändert ist. 

Wie kann ich mein Benutzerkonto bei der OneCrowd deaktivieren/löschen? 

Wenn Sie Ihr Benutzerkonto deaktivieren oder löschen möchten, schreiben Sie bitte eine E-Mail an investor@onecrowd.de. 

Wie kann ich meinen Investmentvertrag kündigen? 

Die Investmentverträge wurden zwischen den Investierenden und dem jeweiligen Unternehmen abgeschlossen. Daher müssen sich die Investierenden für die Kündigung direkt an das Unternehmen wenden. Richten Sie dazu einfach eine formlose Kündigung mit Angabe der Vertragsnummer und des Kündigungszeitpunkts an das Unternehmen. Sie können die Kündigung per E-Mail oder vorzugsweise per Post versenden (ggf. per Einschreiben). Anschließend bestätigt das Unternehmen Ihnen den Eingang der Kündigung. 

Zu beachten ist hierbei die im Investmentvertrag festgelegte Kündigungsfrist. Diese beträgt in der Regel 6 Monate zum Jahresende. Bitte beachten Sie, dass ihr Anliegen in der Regel bis zum 30.06. beim Unternehmen eingegangen sein muss, wenn Sie Ihren Vertrag zum Jahresende kündigen wollen. Sobald die Kündigung erfolgt ist, erhalten wir von den Unternehmen eine Bestätigung. 

Sind die Investmentverträge öffentlich einsehbar? 

Als angemeldete Nutzerin bzw. Nutzer auf der Plattform hat man während der Laufzeit der Crowdinvesting-Kampagne die Möglichkeit, unter dem Reiter “Vertragliches” einen Musterinvestmentvertrag des jeweiligen Fundings einzusehen.  

Den persönlichen Vertrag zwischen der investierenden Person und dem Unternehmen kann nur der Nutzende selbst im persönlichen Investorenportal einsehen. 

Wie lange dauert eine Crowdinvesting-Kampagne bei der OneCrowd? 

Eine Kampagne bei der OneCrowd läuft maximal zweimal 60 Tage. Wird die Fundingschwelle bei Nachrangdarlehen in den ersten 14 Tagen nicht erreicht, wird die Kampagne nicht verlängert und gilt als nicht finanziert. Wird die Fundingschwelle innerhalb der ersten 14 Tage erreicht, gilt sie als erfolgreich finanziert. Bei Bedarf kann die Kampagne nach 60 Tagen um weitere 60 Tage verlängert werden. Eine Kampagne endet automatisch, sobald das angestrebte Finanzierungsziel erreicht ist. 

Wo finde ich die Detaildaten zu den einzelnen Crowdinvesting-Projekten? 

Für alle Besucherinnen und Besucher sichtbar sind u. a.: 

  • Name der Kampagne, 
  • Finanzierungsdatum und derzeitiges Fundingziel, 
  • Aktuell erreichte Fundingsumme, Anzahl der Investierenden und neueste Investitionen 
  • Übersicht des jeweiligen Projektes inkl. Anlegerinformation (Vermögensanlagen-Informationsblatt / Basisinformationsblatt / Wertpapier-Informationsblatt / Wertpapierprospekt)  
  • Investmentkonditionen 
  • Updates 

Für eingeloggte Nutzerinnen und Nutzer sichtbar sind u. a.: 

  • Businessplan des Unternehmens, inklusive Geschäftsmodell, Team, Markt- und Wettbewerbsanalyse, SWOT-Analyse, Finanzplanung und Mittelverwendung oder  
  • Unternehmenspräsentation 
  • Muster-Vertragsdokumente 
  • Investor-Relations-Kanal 

Nur für Investierenden des Projektes sichtbar sind: 

    • Quartalsberichte sowie Jahresberichte während und nach der Kampagne 
    • Persönliche Investment-Unterlagen 

 

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2. Die häufigsten Fragen zu Rechten, Pflichten und Risiko:

Wichtiger Hinweis zu den nachfolgenden Steuerfragen 

Die folgenden Antworten zu den steuerlichen Fragen sind nur als allgemeine Hilfestellung und nicht als individuelle Steuerberatung anzusehen. Sie sind nicht verbindlich und ersetzen nicht die Beratung durch einen Steuerberater im Einzelfall. Vor dem Abschluss eines Investmentvertrags sollten Sie sich grundsätzlich von einer Steuerberaterin bzw. Steuerberater beraten lassen. Wenn Sie weiterführende Fragen haben, wenden Sie sich bitte an Ihre Steuerberatung, durch die OneCrowd erfolgt keine Steuerberatung! 

Investmentverträge, die auf der OneCrowd-Platttform abgeschlossen werden, können sowohl im Privat- wie im Betriebsvermögen gehalten werden. Die folgenden Ausführungen betreffen nur Verträge, die im Privatvermögen von natürlichen Personen gehalten werden. Bei Fragen zu Verträgen im Betriebsvermögen fragen Sie bitte Ihre Steuerberatung.  

Die Antworten in diesem Bereich beziehen sich ausschließlich auf die Investmentform (partiarisches) Nachrangdarlehen (Seed Investment 2.0, Festverzinsung und Venture Debt). Fragen zu Investments in Wertpapiere beantworten wir im Unterpunkt “Wertpapiere”. 

 

Welche Rechte habe ich als investierende Person? 

Mit einem Investment im Rahmen des (partiarischen) Nachrangdarlehens sind rein rechtlich keine Mitspracherechte verbunden. Als investierende Person haben Sie jedoch über die Plattform die Möglichkeit, mit den Unternehmen zu kommunizieren und sich aktiv einzubringen, etwa indem Sie Empfehlungen und Feedback, aber auch Kritik aussprechen. Die Erfahrung zeigt, dass die Unternehmen sehr offen für diesen Input sind und ihn häufig aktiv einfordern. 

Ihre Informationsrechte sind vertraglich genau definiert: Das Unternehmen muss Ihnen i. d. R. jeweils zum 30. der Monate Januar, April, Juli und Oktober einen Quartalsbericht und darüber hinaus zum 30. Juni den Jahresabschluss über den Investor-Relations-Bereich bei der OneCrowd zur Verfügung stellen. 

Welches Risiko trage ich als investierende Person? 

Ein Investment in Form eines (partiarischen) Nachrangdarlehens ist ein Risikoinvestment, bei dem ein Totalverlust des investierten Kapitals möglich ist. Es besteht jedoch keine Nachschusspflicht. Zusätzliche Risiken können entstehen, wenn Sie Ihr Investment durch fremde Mittel, z. B. ein Darlehen von einer Bank, finanzieren und die Rückzahlung dieses Darlehens durch einen Verlust Ihres investierten Kapitals gefährdet ist (vgl. Punkt 5.1 des Vermögensanlageninformationsblatts). Bitte beachten Sie auch unsere Allgemeinen Investorenhinweise. 

Was passiert, falls die Plattform aus irgendeinem Grund einmal nicht mehr zur Verfügung stehen sollte? 

Die Investmentverträge zwischen Investierenden und Unternehmen werden über die Plattform abgeschlossen und verwaltet, sind aber in jedem Fall auch unabhängig von der Plattform rechtsgültig. 

Was passiert, wenn ich in ein Projekt investiert habe, aber das Funding nicht zustande kommt? Was geschieht dann mit meinem Geld? 

Wenn ein Funding nicht erfolgreich ist, erhalten Sie Ihr Geld vollständig zurück.  

Wo finde ich meine Steueridentifikationsnummer? 

Die steuerliche Identifikationsnummer ist eine 11-stellige Nummer, welche lebenslang gültig ist. Sie finden Sie im Einkommensteuerbescheid, in der Regel auf Ihrer Lohnsteuerbescheinigung oder im Informationsschreiben Ihres Finanzamtes (aus dem Jahr 2011). Sollten Sie diese nicht mehr zur Hand haben, können Sie die Nummer beim Bundeszentralamt für Steuern erneut anfordern. Unabhängig davon wird bei der jährigen „Regelabfrage“ durch den Emittenten beim Bundeszentralamt für Steuern die Steueridentifikationsnummer ermittelt (vorausgesetzt, Ihre persönlichen Angaben im Account von OneCrowd sind aktuell und vollständig) 

Wie werden Kapitalerträge aus einem Investmentvertrag, der auf der OneCrowd-Plattform geschlossen wurde, versteuert? 

Im Allgemeinen gilt für jeden einzelnen Investmentvertrag, den Sie im Privatvermögen halten, folgendes: Erträge aus solchen Investmentverträgen sind Einkünfte aus Kapitalvermögen im Sinne von § 20 Einkommensteuergesetz (EStG) und unterliegen grundsätzlich der sogenannten Abgeltungsteuer (25 %) zzgl. Solidaritätszuschlag (5,5 %) und ggf. Kirchensteuer (8 % bzw. 9 %). Diese Steuern und Zuschläge sind von dem jeweiligen Unternehmen einzubehalten und an das zuständige Finanzamt abzuführen. Mit diesem Steuerabzug ist Ihre Einkommensteuerschuld für die Besteuerung von Kapitalerträgen, die aus Investmentverträgen resultieren, grundsätzlich abgegolten. Sofern Sie nicht zur Abgabe einer Einkommensteuererklärung verpflichtet sind, ist die Besteuerung dann abgeschlossen. Sofern für Sie jedoch aufgrund Ihrer Einkommenshöhe kein Solidaritätszuschlag anfällt, macht es grundsätzlich Sinn, dass Sie trotzdem eine Einkommensteuererklärung abgeben, um sich den zunächst (zwingend) einbehaltenen Solidaritätszuschlag erstatten zu lassen. Ferner kann es günstiger sein, eine Steuererklärung abzugeben, wenn Ihr persönlicher Steuersatz niedriger ist als der lineare Steuersatz über die Abgeltungssteuer. Des weiteren sollte in den Fällen eine Steuererklärung abgegeben werden, in denen auf Ihre Kapitalerträge zwar Abgeltungssteuer einbehalten wurde, jedoch die Summe Ihrer Kapitalerträge den Sparerfreibetrag (von aktuell 1.000 Euro pro Jahr) noch nicht überschritten hat.  

Sämtliche Einkünfte aus Kapitalanlagen, die pro Person insgesamt eine Summe von 1.000 Euro pro Jahr (bei Zusammenveranlagung von Ehegatten 2.000 Euro) nicht übersteigen, können Sie steuerfrei erwirtschaften. Dafür müssen Sie dem jeweiligen Emittenten sogenannte Freistellungsaufträge erteilen. Diese können über das Investorenportal erteilt werden. Die Freistellungsaufträge können Sie auch auf mehrere Emittenten und somit diverse kleinere Summen aufteilen. Sofern Sie für Ihre Wertpapierinvestments einen Freistellungsauftrag erteilen wollen, wenden Sie sich bitte an Ihre depotführende Bank. Ein Freistellungsantrag darf nur berücksichtigt werden, wenn die Depotbank oder der Zahlungsdienstleister auch Ihre Steueridentifikationsnummer kennt.  

Ergänzt wird diese Abgeltungsbesteuerung durch verschiedene Erklärungspflichten und -optionen. So hat man u. a. das Wahlrecht, sämtliche Kapitalerträge mit dem individuellen Steuersatz zu versteuern (Beantragung der sog. Günstigerprüfung). Ausführlichere Informationen finden Sie in unserem Blog. 

Muss ich als investierende Person bei der OneCrowd meiner Steuererklärung etwas beilegen bzw. bei der Erstellung etwas beachten? 

Bei der Abgeltungsteuer ist im Allgemeinen nichts beizulegen, ebenso bei der Beantragung der sog. Günstigerprüfung. Seit dem Jahr 2017 gilt in Deutschland die Vorhaltepflicht von steuerlich relevanten Belegen. Dadurch wurde die bis dahin geltende Vorlagepflicht ersetzt. Erst wenn das Finanzamt nachfragen sollte und Sie auffordert, müssen Sie die Belege (Steuerbescheinigen etc.) vorlegen/nachreichen. 

Was ist eine Gewinn- bzw. Ergebnismitteilung? 

Die Gewinn- bzw. Ergebnismitteilung wird bei der Investitionsform Stille Beteiligung erstellt und ist das Dokument, in dem das Unternehmen Sie über Ihren jährlichen Anteil am erzielten Gewinn bzw. über das Ergebnis des Geschäftsjahres und über die evtl. einbehaltenen Steuern informiert. Das Investmentmodell Stille Beteiligung wird nicht mehr über die OneCrowd vertrieben. 

Erhalte ich grundsätzlich jedes Jahr eine Gewinn- bzw. Ergebnismitteilung von den Unternehmen, in die ich investiert habe? 

Als stiller Gesellschafter sollten Sie in aller Regel jedes Jahr eine Ergebnismitteilung erhalten; maßgeblich sind aber immer die Regelungen des jeweiligen Investmentvertrags. Als partiarische Darlehensgeberin bzw. Darlehensgeber erhalten Sie in der Regel nur dann eine Mitteilung, wenn das Unternehmen im zurückliegenden Geschäftsjahr einen Gewinn erwirtschaftet hat, an dem Sie als investierende Person partizipieren.  

Was sind die Fristen für Jahresabschluss und Gewinn- bzw. Ergebnismitteilung? 

Für alle Unternehmen, die ein Crowdinvesting erfolgreich durchgeführt haben, gilt die verkürzte Veröffentlichungspflicht für alle zukünftigen Jahresabschlüsse binnen sechs Monaten nach dem Abschluss des Geschäftsjahres im Unternehmensregister. 

Die Frist für die Zusendung der jeweiligen Gewinn- bzw. Ergebnismitteilung bei der Investitionsform Stille Beteiligung liegt – gemäß des jeweiligen Investmentvertrags – in der Regel bei einem Monat nach Erstellung des Jahresabschlusses bzw. spätestens einem Monat nach Ablauf der gesetzlichen Frist zur Erstellung des Jahresabschlusses. 

Was müssen Sie als investierende Person beachten, wenn Sie Ihre Steuererklärung abgeben wollen, aber noch nicht von allen Ihrer Crowd-Investments Ergebnismitteilungen erhalten haben bzw. Ihre Steuererklärung bereits abgegeben haben und nachträglich noch eine oder mehrere Ergebnismitteilungen erhalten? 

Allgemein und unabhängig davon, ob Sie Ihre Steuererklärung bereits abgegeben haben, gilt in der Regel Folgendes: Im Falle eines Gewinns des Unternehmens, der wiederum zu Zinseinkünften (Nachrangdarlehen) bzw. Gewinnbeteiligungen (stille Beteiligung) führt, ist das Fehlen einer entsprechenden Mitteilung unproblematisch, da die Abgeltungssteuer vom Unternehmen an das Finanzamt abgeführt wird und Ihre Steuerschuld als investierende Person damit automatisch abgegolten ist. Im Falle eines Verlusts oder einer Insolvenz des Unternehmens beachten Sie bitte die Erläuterungen zur steuerlichen Geltendmachung von Verlusten (siehe vorhergehender Abschnitt). 

Vor diesem Hintergrund ist diese Fragestellung daher in der Regel nur für Investments in Form stiller Beteiligungen von Interesse, bei denen es einen Verlustanteil (begrenzt auf die Höhe des ursprünglichen Investments) gibt. Für diesen Fall ist in zeitlicher Hinsicht Folgendes zu beachten: Steuererklärungen sind normalerweise fristgebunden abzugeben. Eine Fristverlängerung wird in der Regel nur kurzfristig gewährt, sofern Sie als steuerpflichtige Person nicht durch einen zur steuerlichen Vertretung Berechtigten vertreten werden. Auch bei steuerlicher Vertretung wird zwar in der Regel eine längere, aber keine unbefristete Verlängerung gewährt. 

Wenn Sie Ihre Steuererklärung noch nicht abgegeben haben, sollten Sie versuchen, eine vorläufige Steuerfestsetzung zu erreichen. Ist dies nicht möglich, muss im Fall von voraussichtlichen Verlustanteilen notfalls eine Schätzung abgegeben und gegen einen dann ergehenden Bescheid Einspruch eingelegt werden. In derartigen Konstellationen sollte die Beratung durch einen Steuerberater erfolgen.  

Wenn Sie Ihre Steuererklärung bereits abgegeben haben, können Sie, bis ein bestandskräftiger Steuerbescheid vorliegt, dem Finanzamt in der Regel die Ergebnismitteilung nachreichen. Ist ein Steuerbescheid bereits erlassen worden, können Sie ggf. eine Änderung des Bescheids beantragen (Antrag auf schlichte Änderung innerhalb der einmonatigen Einspruchsfrist).  Besser ist das fristgerechte Einlegen eines Einspruchs gegen den Steuerbescheid. Wenden Sie sich hierzu am besten an eine Steuerberatung. 

Kann man als investierende Person Verluste aus einem Investment in ein Unternehmen steuerlich geltend machen? 

Zur Beantwortung dieser Frage ist zum einen zwischen dem “alten” OneCrowd-Vertragswerk in Form stiller Beteiligungen (in Gebrauch bis November 2012) und dem aktuellen Vertragswerk in Form (partiarischer) Nachrangdarlehen, und zum anderen zwischen laufenden Verlusten aus dem operativen Geschäftsbetrieb eines Unternehmens und Verlusten aufgrund einer Insolvenz/Liquidation oder ähnlichem zu unterscheiden. 

Haben Sie sich als stille Gesellschafterin bzw. Gesellschafter beteiligt und halten Sie die Beteiligung im Privatvermögen, so gilt grundsätzlich das Werbungskostenabzugsverbot. In diesem Fall können die Verluste teilweise steuerlich berücksichtigt werden. Ob dies auch für den Fall der Insolvenz oder Liquidation gilt, ist aber umstritten. Des Weiteren ist zu beachten, dass Verluste aus Kapitalvermögen per se nur beschränkt mit anderen Einkunftsarten verrechenbar und maximal in Höhe der tatsächlich geschuldeten Einlage berücksichtigungsfähig sind. Darüber hinausgehende dem Kapitalkonto belastete Verluste können ausschließlich mit zukünftigen Gewinnen aus derselben Einkunftsquelle verrechnet werden. Um zu erfahren, inwiefern in Ihrem konkreten Fall eine Verlustberücksichtigung möglich ist, wenden Sie sich bitte an Ihre Steuerberatung. 

Die aktuellen Verträge von der OneCrowd haben die Investmentform eines (partiarischen) Nachrangdarlehens. (Partiarische) Nachrangdarlehen sehen keine Beteiligung an den Verlusten aus der operativen Tätigkeit des Unternehmens vor, sodass auch eine steuerliche Geltendmachung von laufenden Verlusten des Unternehmens beim Investierenden nicht möglich ist. Neuverluste dürfen Sie mit Ihren Zinserträgen und anderen Einkünften innerhalb derselben Anlageklasse bei Ihrer Steuererklärung geltend machen. Das betrifft den Bereich der Kapitalertragsteuer. Erträge aus Investmentfonds, stillen Beteiligungen oder aber auch aus (partiarischen) Nachrangdarlehen gehören bei Privatanlegerinnen und Privatanlegern zu den Einkünften aus Kapitalvermögen. Diese unterliegen der Kapitalertragsteuer von 25 % nach § 7 InvStG. Diese Steuerschuld können Sie reduzieren, indem Sie Ihren Zinserträgen auch die Ausfälle Ihrer Investments gegenüberstellen und diese verrechnen. Sofern die Anlageklasse identisch ist, wird Ihr Verlust vom Finanzamt in aller Regel auch anerkannt. Eine klassische Verlustbescheinigung erhalten Sie hier meist nicht. Als Nachweis Ihres Verlustes geben Sie in der Regel das Schreiben der Insolvenzverwaltung an, welche besagt, dass nachrangige Forderungen gemäß § 39 InsO nicht befriedigt werden können oder alternativ den Beschluss bei Abweisung des Insolvenzverfahrens mangels Masse. Insolvenzen können nur für das Jahr steuerlich geltend gemacht werden, in welchem der Verlust auch tatsächlich zustande kommt – sprich in dem Jahr, in dem das Insolvenzverfahren abgeschlossen oder mangels Masse abgewiesen wurde. Ihre Steuerberatung hilft Ihnen gerne weiter. 

Weitere Informationen dazu, wie Sie Verluste steuerlich geltend machen können, finden Sie zudem in unserem Blog. 

Was müssen Sie als investierende Person beachten, wenn sich Ihre Adresse ändert? 

Sie sollten Ihre Anschrift im Investorenportal stets aktuell halten, damit die Unternehmen Ihre aktuelle Adresse zur Verfügung haben. Ihre Adressdaten können Sie jederzeit selbstständig anpassen. 

Was müssen Sie als investierende Person steuerlich beachten, wenn Sie im Ausland leben, aber über ein deutsches Konto verfügen? 

Jedes Land hat eigene Steuergesetze. Was Sie zu beachten haben, kann daher je nach Land sehr unterschiedlich ausfallen. Bitte sprechen Sie in diesem Fall mit Ihrem Steuerberater. 

Wird die Abgeltungssteuer auch für Investierende, die im Ausland leben, vom Unternehmen abgeführt? 

Ja, das Unternehmen ist in aller Regel verpflichtet, die Kapitalertragsteuer an das Finanzamt abzuführen, selbst wenn z. B. ein Doppelbesteuerungsabkommen eine andere Regelung hinsichtlich Zinseinkünfte aus (partiarischen) Nachrangdarlehen vorsieht. Es ist allerdings möglich, im Nachgang beim Bundeszentralamt für Steuern die Erstattung der ggf. zu hohen abgeführten Steuern zu beantragen. 

Was ist für Investierende bei Zugaben (Rabatte, Gutscheine, Goodies etc.) steuerrechtlich zu beachten? 

Bekommen Sie die Zugaben als Privatperson ohne Zusammenhang mit einer Tätigkeit, aus der Sie steuerliche Einkünfte erzielen, ergeben sich für Sie keine steuerlichen Konsequenzen. Bekommen Sie die Zugaben im Rahmen einer beruflichen oder betrieblichen Tätigkeit (z. B. weil Sie als Gesellschaft oder Selbstständiger investiert haben), müssen Sie diese Zugaben grundsätzlich versteuern, weil Sie dadurch einen geldwerten Vorteil erhalten haben. Bitte wenden Sie sich hierfür an Ihre Steuerberatung.  

Das Unternehmen hätte zwar grundsätzlich die Möglichkeit, für diese Zugaben eine Pauschalversteuerung vorzunehmen. Aufgrund der heterogenen Investorenstruktur sieht das Unternehmen in aller Regel jedoch von dieser Wahlmöglichkeit ab, um eine steuerlich nachteilige Behandlung zu vermeiden.  

Alle vorstehenden Ausführungen stellen keine Steuerberatung dar und sind ohne rechtliche Gewähr. Wenn Sie weiterführende Fragen haben, wenden Sie sich bitte an Ihre Steuerberatung.  
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3. Die häufigsten Fragen zum Insolvenzprozess:

Wichtiger Hinweis 

Die folgenden Informationen erheben keinerlei Anspruch auf Vollständigkeit oder Korrektheit und sind in keiner Weise als Entscheidungsgrundlage oder Beratung anzusehen. Im Einzelfall kann eine verlässliche Auskunft nur durch eine Rechtsanwaltschaft oder eine Insolvenzberatung erfolgen. 

Vorbemerkung 

Es ist für alle Beteiligten, für die Gründerinnen und Gründer, die Mitarbeitenden des Unternehmens und auch für Sie als investierende Person eine schwierige und belastende Situation, wenn ein Unternehmen Insolvenz anmelden muss. Wir als Plattform möchten sowohl das Unternehmen als auch Sie dazu ermutigen, in engem direktem Austausch im IR-Kanal miteinander zu kommunizieren. Bitte haben Sie Verständnis, wenn die Beantwortung Ihrer Fragen etwas Zeit in Anspruch nimmt. Leider kommt es immer auch zu Verzögerungen und gegebenenfalls bestimmt die vorläufige Insolvenzverwaltung die Informationspolitik des Unternehmens. Auch wenn es für Sie als investierende Person unbefriedigend ist und Sie viele Fragen haben: Mit der strengen Informationspolitik soll die Verhandlungsposition des Unternehmens gegenüber möglichen Verhandlungspartnerinnen und Verhandlungspartnern (bspw. Neuinvestierende oder Kaufinteressenten) und damit auch in weiterer Konsequenz Ihre Investition nicht negativ beeinflusst werden. 

Unsere FAQ sollen Sie möglichst gut durch einen Insolvenzprozess begleiten. Fehlt Ihnen eine Information oder werden Ihre Fragen nicht berücksichtigt? Bitte schreiben Sie uns eine E-Mail an investor@onecrowd.de. 

Die Antworten in diesem Bereich beziehen sich ausschließlich auf die Investmentform (partiarisches) Nachrangdarlehen (Seed Investment 2.0, Festverzinsung und Venture Debt). Fragen zu Investments in Wertpapiere beantworten wir im Unterpunkt “Wertpapiere” im Bereich “Produkte”. 

 

Führt das Scheitern eines Unternehmens automatisch zu einer Insolvenz? 

Nein. Wenn ein Unternehmen z. B. nach langem Bemühen feststellen muss, dass es kein tragfähiges Geschäftsmodell für sein Innovationsvorhaben findet, ist es in wirtschaftlicher Hinsicht gescheitert. Allerdings bedeutet das nicht automatisch, dass das Unternehmen Insolvenz anmelden muss. Es kann z. B. auch eine Liquidation in Betracht kommen, wenn u. a. keine Zahlungsunfähigkeit droht. 

Wer meldet eine Insolvenz an? 

Ein Insolvenzverfahren wird nur auf Antrag eingeleitet und richtet sich nach den Vorschriften der Insolvenzordnung (InsO). Ein Insolvenzantrag kann sowohl vom Unternehmen selbst als auch von Gläubigern des Unternehmens gestellt werden. 

Bedeutet ein Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens automatisch das Ende eines Unternehmens? 

Ein Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens wird gestellt, wenn das Unternehmen in einer finanziell schwierigen Lage ist. Er kann auch „vorsorglich“ gestellt werden, um dem Vorwurf einer Insolvenzverschleppung zu entgehen. Auch wenn das keine positive Nachricht für Ihr Investment darstellt, bedeutet es nicht zwangsläufig einen Totalausfall für Sie bzw. ein Scheitern des Unternehmens als solches. Im Laufe eines solchen beantragten Verfahrens können z. B. Werte im Unternehmen noch aufgetan, neue Investierende akquiriert, durch den Verkauf von bestimmten Assets oder gar durch Neustrukturierung das Unternehmen wieder stabilisiert werden. 

Was geschieht nach der Antragstellung auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens? 

Nach Eingang des Insolvenzantrages prüft das Insolvenzgericht dessen Zulässigkeit und beauftragt regelmäßig die Erstellung eines Sachverständigengutachtens. Sofern ein Insolvenzgrund (drohende bzw. bestehende Zahlungsunfähigkeit oder Überschuldung) vorliegt und ausreichend Masse vorhanden ist, wird das Insolvenzverfahren eröffnet, ansonsten wird die Eröffnung mangels Masse abgelehnt. Dieses Prüfungsverfahren dauert in der Regel 2 – 3 Monate ab Antragstellung. Es ist theoretisch möglich, dass ein gestellter Insolvenzantrag im Rahmen des Antragsverfahrens zurückgenommen wird bzw. sich erledigt, sodass es zu keiner Eröffnung des Insolvenzverfahrens kommt. 

Bei Unternehmen mit der Rechtsform GmbH ist die Bestellung einer vorläufigen Insolvenzverwaltung der Regelfall. Das Insolvenzgericht eröffnet das Insolvenzverfahren durch Beschluss. Ab diesem Zeitpunkt geht die Verwaltungs- und Verfügungsbefugnis auf den Insolvenzverwalter über. Der Eröffnungsbeschluss wird auf der zentralen Bekanntmachungsplattform veröffentlicht. 

Was passiert, wenn das Insolvenzverfahren eröffnet wurde? 

Das Insolvenzgericht eröffnet das Insolvenzverfahren durch Beschluss. Ab diesem Zeitpunkt geht die Verwaltungs- und Verfügungsbefugnis auf die Insolvenzverwaltung über. Der Eröffnungsbeschluss wird auf der zentralen Bekanntmachungsplattform veröffentlicht. 

Der Eröffnungsbeschluss enthält dabei auch die Angabe, bis wann die Forderungen bei der Insolvenzverwaltung anzumelden sind und wann die Gläubigerversammlung bzw. der Prüftermin stattfindet. Grundsätzlich wird jede Insolvenzgläubigerin und Insolvenzgläubiger darüber hinaus auch von der Insolvenzverwaltung angeschrieben und aufgefordert, seine vermeintlichen Forderungen anzumelden; dies passiert aber erst nach der Eröffnung des Insolvenzverfahrens. Es ist jedoch auch möglich, dass eine solche Aufforderung im Falle von nachrangigen Gläubigerinnen und Gläubigern erst einmal ausbleibt. Sollte man den Termin zur Forderungsanmeldung verpassen, ist jederzeit bis zur Beendigung des Insolvenzverfahrens eine Nachmeldung möglich. Bei erfolgreicher Abwicklung und erfolgter Verteilung der Insolvenzmasse hebt das Insolvenzgericht das Insolvenzverfahren auf. 

Was passiert bei Ablehnung eines Insolvenzantrags mangels Masse? 

Wenn im Rahmen des zwei- bis dreimonatigen Insolvenzprüfungsverfahrens durch das Gericht bzw. der vorläufigen Insolvenzverwaltung festgestellt wird, dass eine Eröffnung mangels Masse abgelehnt wird, erfolgt automatisch die Auflösung der Gesellschaft nach § 60 Abs. 1 Nr. 5 GmbHG. Die Gesellschaft befindet sich ab dann in einem Liquidationsverfahren. 

Die Ablehnung mangels Masse erfolgt, wenn die voraussichtlich vorhandene freie Insolvenzmasse nicht einmal die Kosten eines Insolvenzverfahrens decken wird. Das kann theoretisch auch noch im Rahmen eines laufenden Insolvenzverfahrens festgestellt werden („Einstellung des Verfahrens mangels Masse“). 

Für den OneCrowd-Investierenden bedeutet die Ablehnung mangels Masse im Regelfall keine Besserstellung. Es wird in der Regel mit keiner Quote zu rechnen sein, sodass es zum Totalverlust des investierten Kapitals kommt. 

Die Insolvenzquote ist grob vereinfacht der Prozentsatz, der einem einfachen Gläubiger anteilig an der zur Ausschüttung vorhandenen Insolvenzmasse zusteht. Nachrangige Gläubigerinnen und Gläubiger in Form (partiarischer) Darlehensgeberinnen und Darlehensgeber oder stiller Beteiligter sind dabei noch gar nicht erfasst. 

Was muss ich als investierende Person bei einer Insolvenz beachten? 

Bei nachrangigen Finanzprodukten (bspw. Nachrangdarlehen) ist folgendes zu beachten: Wie oben bereits erläutert, werden mit der Eröffnung des Insolvenzverfahrens die Gläubigerinnen und Gläubiger von der Insolvenzverwaltung aufgefordert, ihre Forderungen gegenüber dem insolventen Unternehmen bei der Insolvenzverwaltung anzumelden. Dies gilt dem Grundsatz nach auch für Crowdinvestierenden, die in Form des (partiarischen) Nachrangdarlehens oder als stille Gesellschafterin bzw. Gesellschafter investiert haben. Allerdings wird man als Crowdinvestorin bzw. Crowdinvestor aufgrund des vereinbarten Nachrangs den anderen einfachen Insolvenzgläubigerinnen und Insolvenzgläubigern nachgestellt. Es handelt sich hierbei um eine sog. nachrangige Forderung nach § 39 Abs. 1 Nr. 5 InsO. Dies bedeutet gleichzeitig, dass eine Forderungsanmeldung erst berücksichtigt wird, wenn das Insolvenzgericht bzw. die Verwaltung die nachrangigen Gläubigerinnen und Gläubigern zur Anmeldung auffordert. Dies erfolgt regelmäßig erst, wenn auch für diese mit einer Quote zu rechnen ist. Das kommt in der Praxis so gut wie nie vor. Durchschnittlich ist mit einer Quote von rund 5 % für die einfachen Gläubigerinnen und Gläubigern zu rechnen, sodass für nachrangige Gläubiger in der Praxis häufig nichts übrigbleibt. Das ist auch der Grund, warum man ggf. als nachrangige Gläubigerin und Gläubiger gar nicht erst von der Insolvenzverwaltung angeschrieben wird. Es ist jedenfalls nicht möglich, dass Sie vergessen werden; als investierende Person sind Sie der Insolvenzverwaltung bekannt. Wenn nach Bedienung der einfachen Gläubigerinnen und Gläubiger aus der Insolvenzmasse doch noch etwas übrig sein sollte, dann werden Sie in jedem Fall von der Insolvenzverwaltung aufgefordert, Ihre Forderungen anzumelden. 

Wenn man dennoch seine Forderung anmeldet, was natürlich jedem vollkommen freisteht, muss man damit rechnen, dass die Anmeldung wie oben beschrieben aufgrund der Nachrangigkeit erst einmal zurückgewiesen wird. Es kommt anstelle einer Zurückweisung leider auch vor, dass die Insolvenzverwaltung die Forderung fälschlicherweise bestreiten. Dies bedeutet aber nicht, dass die Forderung als solche unberechtigt ist. 

Jede Insolvenzgläubigerin und Insolvenzgläubiger kann jederzeit Akteneinsicht vor Ort beim zuständigen Insolvenzgericht nehmen. Häufig erhalten die Gläubigerinnen und Gläubiger von der jeweiligen Insolvenzverwaltung auch Zugangsdaten zu einem geschlossenen Gläubigerinformationssystem, in welchem regelmäßig Berichte und sonstige Informationen zum Stand des Verfahrens veröffentlicht werden. 

Wie wird ein Total- oder Teilverlust steuerlich behandelt? 

Neuverluste dürfen Sie mit Ihren Zinserträgen und anderen Einkünften innerhalb derselben Anlageklasse bei Ihrer Steuererklärung geltend machen. Das betrifft den Bereich der Kapitalertragsteuer. Erträge aus Investmentfonds, stillen Beteiligungen oder aber aus (partiarischen) Nachrangdarlehen gehören bei Privatanlegerinnen und Privatanlegern zu den Einkünften aus Kapitalvermögen. Diese unterliegen der Kapitalertragsteuer von 25 % nach dem § 7 InvStG. 

Diese Steuerschuld können Sie reduzieren, indem Sie Ihren Zinserträgen auch die Ausfälle Ihrer Investments gegenüberstellen und verrechnen. Sofern die Anlageklasse identisch ist, wird Ihr Verlust vom Finanzamt in aller Regel auch anerkannt. Eine klassische Verlustbescheinigung gibt es in den meisten Fällen nicht. Als Nachweis Ihres Verlustes fügen Sie beispielsweise das Schreiben des Insolvenzverwalters bei, welches besagt, dass nachrangige Forderungen gemäß § 39 InsO nicht befriedigt werden können, oder alternativ den Beschluss bei Abweisung des Insolvenzverfahrens mangels Masse. Insolvenzen können nur für das Jahr steuerlich geltend gemacht werden, in welchem der Verlust auch tatsächlich zustande kommt – sprich in dem Jahr, in dem das Insolvenzverfahren abgeschlossen oder mangels Masse abgewiesen wurde. Ihre Steuerberatung hilft Ihnen gerne weiter. 

Informationen dazu, wie Sie Verluste steuerlich geltend machen können, finden Sie zudem auch in unserem Blog. 

Wann und wie kommuniziert die OneCrowd eine Insolvenz? 

Die OneCrowd steht für Transparenz, aber auch für Neutralität. Bei jeglichen Vorgängen, die das direkte Vertragsverhältnis von Unternehmen und Investierenden betreffen, hat die OneCrowd grundsätzlich eine neutrale Position; das gilt natürlich auch für Insolvenzen. Da der Ausgang einer Insolvenz offen ist, wird das Unternehmen erst nach Liquidation bzw. Abschluss eines Insolvenzverfahrens als „gescheitert“ gelabelt. Im Laufe eines solchen Verfahrens ist es möglich, dass Werte im Unternehmen noch aufgetan, neue Investierende akquiriert, durch den Verkauf von bestimmten Assets oder gar durch Neustrukturierung das Unternehmen wieder stabilisiert werden kann. Eine vorherige Kennzeichnung schwächt das Unternehmen in potentiellen Verhandlungen und schmälert die Chance, Ihr Investment doch noch zu sichern. 

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4. Die häufigsten Fragen zum Freunde-weben-Programm:

Was ist das Freunde-werben-Freunde-Programm der OneCrowd? 

Die OneCrowd GmbH mit ihren Plattformen Seedmatch, Econeers und Mezzany, nachfolgend “OneCrowd” genannt, gewährt Ihren Investierenden, die erfolgreich eine Neukundin oder Neukunden über den nachfolgend beschriebenen Prozess bewerben, als Dankeschön einen Bonus in Form eines Investment-Gutscheins über 50 Euro pro neu geworbene investierende Person. Die geworbenen Neukundinnen und Neukunden erhalten nach erfolgreicher Registrierung auf einer der Plattformen einen Investment-Gutschein in Höhe von 25 Euro für ihr erstes Investment. 

Die Einlösung der Gutscheine ist an kein allgemeines Mindestinvestment gebunden. Es gilt die Mindestinvestmentsumme des jeweiligen Fundings. Die Laufzeit der Investment-Gutscheine ist begrenzt.  

Wie nehmen Sie am Freunde-werben-Freunde-Programm der OneCrowd teil? 

  1. Investierenden, die am Freunde-werben-Programm der OneCrowd teilnehmen möchten, müssen sich erfolgreich auf einer der Plattformen der OneCrowd (Seedmatch, Econeers, Mezzany) registriert haben. Weiterhin müssen Sie bereits in mindestens ein aktuelles oder beendetes Funding auf einer der drei Plattformen rechtsverbindlich investiert haben. Rechtsverbindlich heißt, dass sich die Investierenden mit POSTIDENT identifiziert haben, die Widerrufsfrist ihres ersten Investments abgelaufen ist und das entsprechende Funding die Fundingschwelle erreicht hat. 
  2. Als Investierende können Sie Ihren persönlichen Empfehlungslink, den Sie im Investorenportal im Bereich “Freunde werben” finden, mit Ihren Freunden und Bekannten teilen. 
  3. Registriert sich über Ihren persönlichen Empfehlungslink eine der OneCrowd bisher unbekannte natürliche Person, erhält diese per E-Mail zusammen mit ihren Onboarding-Informationen einen individuellen Investment-Gutschein in Höhe von 25 Euro für ihr erstes Investment. 
  4. Im nächsten Schritt investiert die neu geworbene Nutzerin bzw. Der neu geworbene Nutzer in ein aktuelles Projekt. 
  5. Nach Ablauf der gesetzlichen Widerrufsfrist des Investments und dem Erreichen der Fundingschwelle des Fundings, in welches die neue Nutzerin bzw. der neue Nutzer investiert hat, wird Ihrem Nutzerkonto ein Bonus in Höhe von 50 Euro gutgeschrieben. Gleichzeitig erhalten Sie eine E-Mail, in welcher Sie über die Gutschrift des Bonus informiert werden. Boni, die Sie aufgrund der Anwerbung mehrerer Neukundinnen und Neukunden erhalten, werden aufsummiert. Der jeweils aktuelle Stand Ihres Bonusguthabens wird Ihnen sowohl im Investorenportal im Bereich “Freunde werben” als auch im Investmentprozess angezeigt. 
  6. Möchten Sie Ihren Bonus oder einen Teil davon für ein Investment Ihrer Wahl einsetzen, haben Sie die Möglichkeit, den gewünschten Betrag im Investmentprozess einzulösen. Dafür steht ein Auswahlfeld neben der Anzeige der aktuellen Summe Ihres Bonusguthabens zur Verfügung. Pro Investment können Sie sich im Investmentprozess maximal 250 Euro Ihres aufsummierten Bonusguthabens anrechnen lassen. Folglich können Sie pro Investment einen beliebig hohen Anteil Ihres Bonusguthabens zwischen 0 und 250 Euro in Schritten von 50 Euro einlösen. 

Was sind die Voraussetzungen für den Erhalt des Bonus? 

Voraussetzung für den Erhalt des Bonus in Höhe von 50 Euro ist, dass die durch Sie geworbene Neukundin bzw. der Neukunde in eines der aktuellen Projekte auf einer der Plattformen der OneCrowd (www.seedmatch.de, www.econeers.de oder www.mezzany.com) rechtsverbindlich investiert. Das Angebot gilt einmalig für das erste Investment der geworbenen Person, Folgeinvestments sind nicht prämienfähig. Der Mindestinvestmentbetrag auf allen Plattformen ist abhängig vom jeweiligen Funding, beträgt aber in der Regel 250 Euro. Neukundinnen und Neukunden sind alle natürlichen Personen, die, bevor sie sich über den Empfehlungslink registriert haben, noch nicht auf einer der Plattformen der OneCrowd registriert waren. 

Welche Bedingungen gelten für die Einlösung des Freunde-werben-Bonus? 

Das gesammelte Bonusguthaben hat eine unbegrenzte Gültigkeitsdauer. Es kann jederzeit in Schritten von 50 Euro bis zu einer maximalen Höhe von 250 Euro pro Investment in ein jeweils aktuelles Funding auf einer der drei Plattformen (Seedmatch / Econeers / Mezzany) eingelöst werden. Das Bonusguthaben ist nicht übertragbar. Eine Auszahlung des Gutscheinwerts ist ausgeschlossen. 

Was erhält die geworbene Neukundin bzw. der geworbene Neukunde? 

Durch das Anwerben durch eine bestehende investierende Person erhalten Sie als geworbene Neukundin bzw. Neukunde die Möglichkeit zur Finanzierung eines Unternehmens bzw. Projekts aus den Bereichen innovative Startups und Wachstumsunternehmen, Nachhaltigkeit oder Immobilien.  

Für Ihr erstes Investment auf einer der drei Plattformen der OneCrowd erhalten Sie einen individuellen Investment-Gutschein in Höhe von 25 Euro. 

Was ist noch zu beachten? 

Dieses Angebot ist freibleibend. Der Freunde-werben-Bonus ist nicht mit anderen Boni oder Gutscheinen auf einer der Plattformen der OneCrowd kombinierbar. Die OneCrowd behält sich das Recht vor, im Einzelfall den Bonus nicht zu gewähren. Die Mitarbeitenden der OneCrowd sind von der Aktion ausgeschlossen.   

Eine gewerbliche Nutzung des Freunde-werben-Programms ist nicht zulässig. Gewerbliche Vermittler haben die Möglichkeit, an unserem Affiliate-Programm bei unserem Affiliate-Netzwerk-Partner financeAds teilzunehmen. Bitte wenden Sie sich bei Interesse an marketing@onecrowd.de oder bewerben Sie sich direkt über financeAds.  

Ein öffentliches Posten des jeweils individuellen Empfehlungslinks des Werbenden ist nicht gestattet und führt zur Ungültigkeit der daraus entstehenden Werbungen. 

Der Freunde-werben-Bonus und die Teilnahmebedingungen richten sich nur an Anlegende mit einer in Deutschland gültigen IBAN. Für die Versteuerung des Bonus ist die anlegende Person selbst verantwortlich, im Zweifel wird die Rücksprache mit einer steuerlichen Beratung empfohlen.  

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4. Sonstige Fragen:

Wo kann ich meinen Benutzernamen oder mein Passwort ändern?
Nach erfolgreichem Login im Investorenportal, können Sie Ihre persönlichen Daten, wie Anmeldename, Passwort & Co. ändern. Einen Link dazu finden Sie hier. 

Ich habe das Passwort für meinen Account vergessen. Wie erhalte ich ein neues Passwort?
Wenn Sie Ihr Passwort vergessen haben, ist das kein Problem. Gehen Sie einfach in den Login-Bereich und wählen dort „Passwort vergessen“ aus. Folge dann einfach dem Prozess und schon haben Sie ein neues Passwort erstellt. 

Gibt es Regeln für Kommentare und Fragen für die OneCrowd-Plattform?
Da wir großen Wert auf ein faires und freundliches Miteinander legen, haben wir einige wenige Regeln für den gemeinsamen Umgang aufgestellt. Diese Regeln gelten verbindlich für alle, die am Austausch im Dialog- oder Investor-Relations-Bereich der OneCrowd (mit den drei Plattformen Seedmatch, Econeers und Mezzany) teilhaben wollen und die Updates oder Blogbeiträge kommentieren. 

Alle Informationen dazu finden Sie hier. 
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Haben Sie noch Fragen?

Bitte nehmen Sie Kontakt mit uns auf – wir helfen Ihnen gern weiter.

Die OneCrowd Securities GmbH agiert als vertraglich gebundener Vermittler der Effecta GmbH.

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